Holocaustleugnung ist Menschenrecht!
Holocaustleugnung ist W A S ??? Wer, wo, wie behauptet das? Schweinerei! Sofort einsperren! Alle Antifas werden verständlicherweise aufheulen, aber
“Im Rahmen der 102. Tagung des Menschenrechtskommitees der Vereinten Nationen (11. – 29. Juli 2011 in Genf) hat die Abteilung Menschenrechte der Vereinten Nationen klipp und klar entschieden, daß insbesondere das Bestreiten des Holocaust als zu s c h ü t z e n d e s R e c h t s g u t der freien Meinungsäußerung gelten müsse und nicht verfolgt wewerden dürfe!
Das Kommitee faßte für alle Unterzeichnerstaaten der UN-Menschenrechtskonvention, also auch die BRD, Österreich und Schweiz, folgenden verbindlichen Beschluß:
“Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.” (Absatz 49., CCPR/C/GC/34)
Das Kommitee bezieht sich hauptsächlich auf das Bestreiten der Holocaust-Lügen, denn es verweißt eindeutig mit der Fußnote 116 extra auf das französische Holocaust-Verfolgungsgesetz (Lex Faurisson): “Die sogenannten Erinnerungs-Gesetze wie im Fall Faurisson gegen Frankreich, Nr. 550/93.” Zur Erläuterung für diejenigen, denen Professor Faurisson kein Begriff ist, sei gesagt, daß er sich seit Jahrzehnten wissenschaftlich mit der These des Vergasens von Menschen in NS-Konzentrationslagern befaßt hat und zu dem Ergebnis kommt, daß dies ein Lügenmärchen sei. Für Interessierte im Internet alles leicht zu ergoogeln. Übrigens wird auf Seite 4, unter Fußnote auch “24 Zündel v. Canada, No. 1341/2005 ” aufgeführt und damit dessen Arbeit frei von verfolgung gestellt.
Für Deutschland bedeutet dies, daß das 1984 unter Bundesminister Engelhard eingeführte “Gesetz gegen die Auschwitzlüge” durch Neufassung des Paragraphen 130 nunmehr Makulatur ist. Es verstößt gegen grundlegendes Menschenrecht!
Mir kommt das so vor wie seinerzeit mit der Schlußakte von Helsinki, die alle kommunistischen Diktaturen unterschreiben genötigt waren und die der Anfang des Befreiungsprozesses im Osten Europas war und auf die sich nun jeder berufen konnte. Diese 102. Tagung des UNO-Menschenrechtskommitees ist unser neues Helsinki für Freiheit und Recht des einzelnen Menschen in Europa! Gegen Meinungsdiktatur und Verfolgung Andersdenkender!
Tausende Deutsche wurden verurteilt und inhaftiert wegen § 130!
Entsprechende Verfassungsgerichtsurteile müssen revidiert, aufgehoben werden wie das entsprechende Gesetz überhaupt. Tausende Verurteilte müssen rehabilitiert werden, sogar entschädigt. Inhaftierte freigelassen. Das Rehabilitieren der von der DDR-Diktatur Verurteilten hatte man ja gern und schnell gemacht Anfang der Neunziger. Da konnte man ja verdeutlichen, wie böse die Kommunisten waren und wie freiheitlich-demokratisch man selber ist. Und nun? Geht’s jetzt auch so schnell? Oder ist’s nicht doch furchtbar peinlich, von anderen gesagt zu bekommen, was Freiheit, Recht und Menschenwürde bedeuten im wahren Leben?
Kleine Frauen Merkel-Leutheusser-Schnarrenberger, was nun?
Habt ihr schon Anfragen der Justizminister: “Berlin, wir haben ein Problem!” Und ihr antwortet: “Nunja, wir haben nur Probleme!” Wir schlagen ja sonst medial und regierungsmäßig auf alle Welt ein wegen der Menschenrechte: Auf Syrien, China und Iran; auf Rußland, Ukraine, Tadschikistan. Da sind wir die großen Lehrmeister zur Meinungsfreiheit. Und nun geht’s ans Kehren vor der eigenen Haustür. Oh, was für ein Misthaufen liegt da! Und die vielen tausend Aasfliegen a la Axel Mylius und Konsorten, die sich bislang mit Anschwärzen befaßten und gut davon lebten. All die Denunzen müssen sich jetzt eine ehrliche Arbeit suchen? Heute früh war im Deutschlandfunk ein Stasi-Denunzen-Brief aus der alten DDR zu hören, in dem ein IM einen Busfahrer anzeigte, der DLF gehört hat und die ‘falschen’ Ansichten zum Vietnamkrieg im Bus ertönen ließ. So wie wohl 20 Jahre zuvor die Hörer von Feindsendern angeschwärzt wurden. Aber das Problem sind nicht die Denunzen.
Das Problem sind d i e Staaten, die Menschen zu Denunzen machen!
Und ich hatte mich 1990 endlich in einem solchen Deutschland gewähnt, wo es dieses Lumpentum nicht mehr gibt. Nur dauerte bei mir dieser Wahn dann wohl doch etwas länger – ehe vor wenigen Jahren Reue besser Ernüchterung einkehrte. Aber – Frau Leutheusser-Schnarrenberger, Sie ließen für den heutigen Gedenktag verlauten, nicht morgen einfach zur Tagesordnung überzugehen! Jawoll – kann ich da nur zustimmen! Handeln Sie und setzen Sie dieses Menschenrecht in bundesdeutsche Wirklichkeit um, das bereits vor einem halben Jahr formuliert wurde! Ist deshalb zur Ablenkung der ganze Rummel um den Bundespräsidenten gemacht worden? Gut – er wurde aufmüpfig und hatte verlangt, daß das Finanzwesen den Staaten und Wirtschaften zu dienen hat (und nicht umgekehrt) und daß der Bundestag über Rettungspakete zu befinden hat und Deutschland nicht verpfändet werden solle. Das war alles sicher sehr ungehörig und deshalb mußte er wohl fort. Zumindest konnte man über diesem Theater das noch ‘schlimmere’ Tun der UNO vertuschen. Aber nun ist der Geist aus der Flasche! Liebe Antifas: Wahrheit läßt sich nicht ewig unterdrücken! Und eine gewisse Genugtuung nicht verhehlen und fast frohgemut und erleichtert möchte ich wie einst in der kleinen Margot Lied einstimmen und singen “Am Aschermittwoch ist alles vorbei…”
Immer der Wahrheit die Ehre!
WELCHER Wahrheit – WESSEN Ehre?
Don Heddesheimer PDF: Der erste Holocaust
http://ebookbrowse.com/125-der-erste-holocaust-don-heddesheimer-pdf-d165021880
Wieviel Wahrheit darfs denn sein? Denn: JEDER Mensch hat das Recht, ohne zu zagen – die Wahrheit zu sagen.
Der erste (sog.) Holocaust fand schon 1919 statt.
Der erste Holocaust: Jüdische Spendenkampagnen mit Holocaust- Behauptungen im Ersten Weltkrieg und danach
DON HEDDESHEIMER:
Der erste Holocaust. Jüdische Spendenkampagnen mit Holocaust-Behauptungen im Ersten Weltkrieg und danach Sechs Millionen Juden von Holocaust bedroht: Dies behaupteten Medien wie die New York Times – ABER SCHON 1919! Don Heddesheimers fundiertes Buch Der Erste Holocaust dokumentiert die Propaganda NACH dem Ersten Weltkrieg, die behauptete, das osteuropäische Judentum befände sich am Rande der Vernichtung, wobei die MYSTISCHE 6-Mio.-Zahl immer wieder auftauchte. Diese Propaganda wurde benutzt, um für Minderheitenrechte für Juden in Osteuropa zu werben. Jüdische Spendenkampagnen in Amerika brachten riesige Summen unter der Prämisse ein, damit hungernde Juden zu ernähren. Sie wurden jedoch statt dessen für zionistische und kommunistische “konstruktive Unternehmen” verwendet.
Der Erste Holocaust ist eine wertvolle Studie der Aktionen amerikanisch-jüdischer Institutionen an einer schicksalhaften Weggabelung der europäischen Geschichte, eine einschneidende Untersuchung der schlau ausgeheckten Kampagne von Greuel- und Vernichtungspropaganda zwei Jahrzehnte vor dem (…) Holocaust des Zweiten Weltkrieges — und eine unverzichtbare Bereicherung für die Bücherei jedes Revisionisten.
http://www.amazon.de/s?_encoding=UTF8&search-alias=books-de&field-author=Don%20Heddesheimer
Habe schon verschiedendlich Zahlen ueber den sogn.Holocaust gebracht die ich zufaelligerweise in Buechern und Zeitschrieften gefunden habe, allesamt auch aus belegbaren Qellen stammen. Bislang konnte mir niemand helfen,es mal nachzurechnen oder als falsch zu erklaeren. Sie haben doch hier auf Ihrer Seite solch einen pfiffigen Buerger Herr Pueschel, vielleicht kann der helfen.
Also hier noch einmal:
1) Prof. J.Lestshinsky veroeffentlichte folgende Daten in “Ekonomische Schriften,” Vol. 1, 1930, Yiddish Scientific Institute, Vilna :
World Jewry : 15,800,000
Europaen Jewry : 7,306,541
2) “Der Spiegel” Nr. 33//1977:
“Ueber einer Million Juden hatte die 1885 gegruendete Hias vor allem zwischen den beiden Weltkriegen aus Ost-und Mitteleuropa herausgeholfen und sie in Nord und Suedamerika angesiedelt.”
Dieses wuerde die Anzahl der Juden in Europa (was ja meines Wissens bis zum Ural geht und auch England einschliesst) in 1939 auf etwas ueber 6 Millionen bringen.
3) Die gegenwaertige Behauptung, 6 Millionen Juden seien von den Deutschen (Nazis) umgebracht worden, lassen nur wenig Ueberlebende. 350,000 davon sollen laut einer hiesigen Zeitung in Israel leben oder gelebt haben.
4) “Deutsche National Zeitung” berichtete 21.Jannuar 1966, das bis 1965
3,374,500 Juden Entschaedigung eingereicht haben bei der BRD.
5) Solomon Rabinovich in “Jews in the Soviet Union” :
“Die wissenschaftliche Akademie der USSR gibt die Anzahl der Juden dort in 1961
als 2,468,000 an . Jedoch da sollten es in 1966 etwa 3,000,000 sein.”
Welche Zahlen sind hier nun falsch und welche richtig , kann jemand bitte helfen ?
WEnn das nicht interessant ist, was dann?
Mal sehn, was die Rechenkünstler da wieder finden…
Frank Bajohr, geboren 1961, seit 1989 wissenschaftlicher Mitarbeiter der Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg; Dr. phil. 1997; seit 1997 Lehrbeauftragter am Historischen Seminar der Universität Hamburg; 2000/2001 Fellow am International Institute for Holocaust Research in Yad Vashem/Israel.
Dieter Pohl, geboren 1964, Dr. phil., Historiker, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Zeitgeschichte in München.
Noch Fragen zu diesen Inzucht”historikern”?
Mietmäuler wollte ich erst schreiben.
Was können wir froh sein, daß es Bürger wie den Bürger gibt – herrlich naiv und systemrelevant ist seine “Argumentation”.
Musterbürgerchen, machen Sie blos nicht schlapp!!!!
@K. Diebner
Schreiben Sie bloß weiterhin “blos”!
(Anmerkung, bürgelein: Ich denke, Arroganz steht niemand gut zu Gesicht. Lasse ich auch nicht wieder durchgehn! Größe zeigt sich woanders, garantiert nicht in der Schreibhilfe.)
Das “Bürger” ist ein Erbsenzähler, der sich an Tippfehlern hochzieht oder z.B. jemandem zerrüttete Lebensverhältnisse unterstellt, der früh 04:00 Hans Püschel liest bzw. dort postet. Das sind aber alles nur Ablenkungsmanöver, BürgerIn ist eine bockige “Büchse” mit einem maskulinen Alias, das merkt man doch an der Rechthaberei und dem, selbst beim Lesen seiner Postings (Anglizismus, BürgerIn!) geradezu körperlich spürbaren Fußaufstampfen. BürgerIn, beißen Sie auch ab und an in den Teppich vor Wut?
Ach Sleipnir, die Sache ist doch furchtbar einfach: Ignorieren Sie doch künftig alle meine Beiträge! „Strafen“ Sie mich konsequent mit Ihrer Missachtung! Ist besser für Ihren Blutdruck und mir wird auch nichts fehlen. Von mir aus – leben Sie wohl!
Sleipnir, ihr interessanter Gedanke … ist der Bürger etwa eine Bürgerin?
Oder eine Kampflesbe oder gar eine Genderwahnsinnige – Fragen über Fragen
…oder ist K.Diebner nicht eigentlich Mickey Mouse, hält sich aber für Batman? Ja, wer kann das wissen?
Ach BürgerIn, was wissen Sie über meinen Blutdruck… Darum kümmert sich privat (m)eine Krankenschwester, aber danke der Nachfrage.
Passen Sie nur selber auf, daß es Sie beim heftigen Fußaufstampfen nicht zerreißt, wie (das hat Dir der Teufel gesagt…!) ehemals Rumpelstilz-In
Der Holokaust ist einzigartig.
Es kommt nur darauf an was man darunter versteht.
Ich kann ihn nicht leugnen, weil mir fehlen wichtige Informationen hierzu.
Was komisch ist ist dass der Begriff Holokaust erst nach dem Krieg entstanden ist. Warum nicht schon zu seiner Entstehungszeit?
Die sonst allwissende “freie” Presse des friedlichen Auslandes hätte doch darüber berichtet. Wenn man unseren Vätern und Müttern vorwirft “Ihr habt es doch gewusst” warum hat es dann die internationale Presse nicht gewusst? Es wären doch die Schlagzeilen im Kampf gegen das “Menschenvernichtende” Deutschland gewesen. Investigativen Journalismus gab es doch nicht erst nach dem Krieg?
Wenn man mal die Pressefreiheit außer Acht läßt.
Die Vernichtung – betriebsmäßig durchgeführt – hinterläßt Spuren, die ein guter Journalist mit Informanten und entsprechenden Verbindungen auch zur NS-Zeit hätte herausbekommen müssen. Warum hat niemand darüber berichtet? Steckten die Journalisten des Auslandes mit unter der Decke des NS-Regimes? Man hätte damit den Kampf gegen Deutschland von einer rein wirtschaftlichen auf eine zutiefst humanitäre Ebene heben können. Warum hat man dieses massenhafte Abschlachten in den Lagern nicht dazu genutzt der Weltbevölkerung die Nazi-Verbrechen während des Krieges zu zeigen? Man behauptet die Deutschen hätten eine Mitschuld weil sie von den Vorgängen gewuß hätten. Wenn dem so ist hätte aber auch die internationale Presse davon gewußt. Nur die haben auch nichts davon gesagt? Warum?
Es kann nur zwei Erklärungen geben. Das Ausland war daran beteiligt oder … (die zweite Erklärung wäre starfbar).
Man kann in der Regel nur Dinge leugnen, die man als Wahrheit erkannt hat -
alles Sonstige kann man nur besteiten , oder?
Und der Holo… muß war sein, denn ein Film wurde sogar von/über ihn gedreht.
@Ossi
“…warum hat es dann die internationale Presse nicht gewusst?”
Nun ja, öffentliches Presseerklärungen seitens des Propagandaministers Goebbels hat es zu diesem Thema wohl nicht gegeben.
Aber im Ernst: Das Stichwort “Pressefreiheit” ist Ihnen ja nun immerhin selbst eingefallen. So wusste man damals möglicherweise etwas, hatte aber mit Sicherheit keine Ahnung vom kompletten Ausmaß der Vernichtungen. Dazu vielleicht folgende Buchempfehlung:
Bajohr/ Pohl: “Der Holocaust als offenes Geheimnis: Die Deutschen, die NS-Führung und die Alliierten”
“Was komisch ist ist dass der Begriff Holocaust erst nach dem Krieg entstanden ist.”
Ist er gar nicht, es gibt ihn bereits seit der Antike. Die Nazis bevorzugten allerdings den Terminus “Endlösung der Judenfrage”.
@Bürger:
Wieso eigentlich hat man in der Geschichte – oder heute – aus jedem totalitären System zeitnah Nachrichten über Menschenrechtsverletzungen erhalten, und seien diese noch so spärlich und vage, und ausgerechnet beim “hochverdächtigen Dritten Reich” soll damals nichts aufgekommen sein, worauf sich die Journaille gleich hätte stürzen können? Denn an Scheißhausparolen war damals kein Mangel. Wieso hat keine den Hohlen Kauz aufgegriffen? Die Güterzüge nach Majdanek und Birkenau müßten doch abertausende Menschen gesehen haben? Waren da gerade keine britischen Spione vakant? Ihre Argumentation greift zu kurz!
bürger:
Hier einige Empfehlungen, die Ihnen nützlich sein sollten. Es handelt sich um die Serie Historische Tatsachen von Udo Walendy. Diese empfehlen sich schon dadurch, daß eine Anzahl der Hefte unter die BRD-Zensurbestimmungen fallen; Sie wissen doch, eine Zensur findet in der BRD nicht statt.
Ihre Buchempfehlung Bajohr/Pohl trägt wahrscheinlich im Ggensatz dazu alle Gütesiegel des Judenzentralrats und aller den Juden verpflichteten Amtsstellen der BRD, und das dürften wohl die allermeisten sein.
Seien Sie einmal ein Rebell und lesen Sie was Verbotenes!
Das mit der Zahlenakrobatik ist doch recht einfach …. wer kennt nicht den Gas Chambers – eine Seite rein, dann durch und aufaddiert und andere Seite raus und wieder rein und durch usw. usf. – quasi das perfekte Perpetuum Mobile.
@Bürger:
27. Dezember 2012 at 15:09
Ich glaube einfach, falls es erlaubt ist, dass eine ausländische Presse, und vor allem die Presse der alliierten Gegner Deutschlands, ein sehr hohes Interesse daran gehabt haben müssen, die Verbrechen Deutschlands aufzudecken und der Weltbevölkerung kund zu tun. Aus Berichten heutiger Presseagenturen ist aber leider auch zu entnehmen, dass man zwar investigativ die Dinge aufdeckt – aber auch teilweise verschweigt, weil andere Ziele dahinter stecken. Somit habe ich die Frage aufgeworfen, hat die internationale Presse davon gewusst und nur nicht berichtet – warum und in wessen Interesse auch immer – oder hat sie sich an die Wahrheit gehalten, die allgemein zu dieser Zeit bekannt war – auch so wie Sie es nennen als offenes Geheimnis, welches aber anders ausgesehen haben muss als es in späterer Zeit dargestellt wurde. Übrigens, hätte die NYT davon berichtet, hätte sie keinerlei Repressalien seitens der NS-Führung zu befürchten gehabt. Und noch ein Aspekt: Hätte die internationale Presse und die Alliierten statt Bomben über Dresden erst einmal tonnenweise Flugblätter mit solchen Informationen abgeworfen, wie sie zu den Nürnberger Prozessen auf einmal alle da waren, hätte die Moral in der Deutschen Bevölkerung eine dramatische Reduzierung der Unterstützung der NS-Führung erfahren. Und erst dann hätte man den Deutschen vorwerfen können “Ihr habt es ja gewusst”
@Ossi: wohl wahr! Dem ist nichts hinzuzufügen.
@Ossi
“Übrigens, hätte die NYT davon berichtet, hätte sie keinerlei Repressalien seitens der NS-Führung zu befürchten gehabt.”
Das sicherlich nicht, jedoch hätten die Repressalien bereits im Vorfeld, nämlich bei der Recherche, stattgefunden. Da wäre wohl kaum etwas unzensiert an Goebbels Schreibtisch vorbeigegangen.
Über freie Berichterstattung zu den inneren Zuständen eines KZs brauchen wir uns ja wohl nicht ernsthaft unterhalten, oder?
Das Internationale Rote Kreuz Genf war regelmäßig in den Lagern (im Gegensatz z.B. bei den Russen nicht in einem!). Ab 44 waren sie ständig zugegen. haben Tonnen an Hilfsgütern rein gebracht, Geld und Briefwechsel durchgeführt. Den dann garantiert unzensiert!
Es sind bis 48 3 berichte verfaßt worden, in denen von Vernichtung nichts steht. Kein Sterbenswörtchen! Allerdings, daß das Bombardement der Alliierten sich verheerend ausgewirkt hat und daß entsprechende Vorstellungen bei denen aber nichts geholfen haben!
@Herr Püschel
“Es sind bis 48 3 berichte verfaßt worden, in denen von Vernichtung nichts steht.”
So so. Wie viele tausend Berichte stehen denen entgegen, die detailliert genau diese Vernichtung schildern?
„Das Internationale Rote Kreuz Genf war regelmäßig in den Lagern…“
Auch die bekamen nur genau das zu sehen, was sie sehen sollte. Für wie dämlich halten Sie denn die Nazis? Auch den DDR-Verantwortlichen ist es prima gelungen, selbst wesentlich banalere Dinge jahrzehntelang zu vertuschen, trotz erheblich besserer Recherche- bzw. Spionagemöglichkeiten.
Mit Sicherheit wussten nicht einmal die KZ-Insassen genau, was Ihren Leidensgenossen wiederfuhr. Wie sollten Sie auch sonst von todesverzweifelten Aufständen abgehalten werden?
Wieviele oder welche Berichte von unabhängigen institutionen gibt es sonst noch, bürgerchen? Also nicht solche wie von Pfarrer Niemöller, der bequem in Dachau gelebt hat und dann von über 200.000 vergasten Juden schreibt. Und der britische Untersuchungsrichter, der bereits Anfang der 50-er feststellte, daß jeder der behauptet, auf reichstdeutschem Gebiet hätte es Vergasungen gegebn, als Falschaussager behandelt werden müßte. Vor einigen Tagen hat ein 75-jähriger in Schleswig, glaube ich, zugegeben jahrzehntelang durch Schulen getingelt zu sein mit herzerweichenden Vorträgen über sein Lagerleben – nur alles erlogen!
Wieso wurde in Dachau – wohl nach dem Kriege – ein Bad hingebaut, an dem nun steht, daß es eine Gaskammer sei, die aber nie benutzt wurde… Hat man erst etwas anderes Vortäuschen wollen??? Mit der Tränenpresse???
(Wie das bekannte, aber gefälschte Buchenwaldbild: demnächst in diesem Theater…)
Die Rotkreuzler hätten die Millionen Vergasungen und Verbrennungen nicht mitbekommen? Glauben Sie das im Ernst? Auch niemand im Lager, der es ihnen gesteckt hätte.
Schon daran, daß diese Berichte nicht frei einsehbar sind, daß Hess’ Akten bis 2o40 geheim bleiben, sieht doch der Blinde, daß etwas nicht stimmt.
Nur die Täter betreiben Beweisvernichtung logischerweise!
Waren die so todesverzweifelt wie die Wiesels und andere Tausende aus Auschwitz, bürgerlein, daß sie freiwillig der SS hinterhertrotteten, um in Buchenwald Quartier zu nehmen?
Ich will die Wahrheit wissen, mein bester! 60 Jahre beschwindelt zu werden sind genug und zuviel! Eh ich die Augen zu mache, möcht ich schon wissen, wer alles und warum mich und meine Generation belogen und betrogen hat und in welchem Umfang! Da werd ich nicht locker lassen, auch wenn es sie entsetzt!
nochmal wegen nichtfunktionierender Verknüpfung:
DER Hlg. §t. Ho£€¢au$t ist anscheinend gar nicht sooo singular?
Zu Weihnachten ein kurzer Text aus dem Johannes-Evangelium
Er kam in das Seinige, und die Seinigen nahmen ihn nicht an; (Johannes 1:11 ELB71)
Jesus sprach nun zu den Juden, welche ihm geglaubt hatten: Wenn ihr in meinem Worte bleibet, so seid ihr wahrhaft meine Jünger; Ich weiß, daß ihr Abrahams Same seid; aber ihr suchet mich zu töten, weil mein Wort nicht Raum in euch findet. Ich rede, was ich bei meinem Vater gesehen habe, und ihr nun tut, was ihr von eurem Vater gehört habt. Sie antworteten und sprachen zu ihm: Abraham ist unser Vater. Jesus spricht zu ihnen: Wenn ihr Abrahams Kinder wäret, so würdet ihr die Werke Abrahams tun; jetzt aber suchet ihr mich zu töten, einen Menschen, der die Wahrheit zu euch geredet hat, die ich von Gott gehört habe; das hat Abraham nicht getan. Ihr tut die Werke eures Vaters. Da sprachen sie zu ihm: Wir sind nicht durch Hurerei geboren; wir haben einen Vater, Gott. Jesus sprach zu ihnen: Wenn Gott euer Vater wäre, so würdet ihr mich lieben, denn ich bin von Gott ausgegangen und gekommen; denn ich bin auch nicht von mir selbst gekommen, sondern er hat mich gesandt. Warum verstehet ihr meine Sprache nicht? Weil ihr mein Wort nicht hören könnt. Ihr seid aus dem Vater, dem Teufel, und die Begierden eures Vaters wollt ihr tun. Jener war ein Menschenmörder von Anfang und ist in der Wahrheit nicht bestanden, weil keine Wahrheit in ihm ist. Wenn er die Lüge redet, so redet er aus seinem Eigenen, denn er ist ein Lügner und der Vater derselben. Weil ich aber die Wahrheit sage, glaubet ihr mir nicht. (Johannes 8:31, 37-45 ELB71)
An alle Vordiskutanten, besonders Herrn Püschel und Herrn Schmidt, ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest
Die Lüge muss jeden Tag aufs Neue verteidigt werden, die Wahrheit existiert ohne unser Zutun auf alle Ewigkeit.
“Weisheit ist nicht gespeicherte Erinnerung, sondern die höchste Form der Offenheit gegenüber dem Realen.”
[...] Nun wurden in der BRD mit dem Gesinnungsgesetz § 130 STGB Zehntausende Bürger verurteilt, weil sie “das besterforschte Ereignis der Geschichte”, eben den Holocaust bestritten bzw. den Zeugenaussagen, (auf denen er ausschliesslich ruht), nicht glaubten. Forensische Beweise gibt es nicht. Ach, das wussten Sie auch nicht??? Für Deutschland bedeutet dies, daß das 1984 unter Bundesminister Engelhard eingeführte “Gesetz gegen die Auschwitzlüge” durch Neufassung des Paragraphen 130 nunmehr Makulatur ist. Es verstößt gegen grundlegendes Menschenrecht! CCPR/C/GC/34 49. Laws that penalise the expression of opinions about historical facts 116 are incompatible with the obligations that the Covenant imposes on States parties in relation to the respect for freedom of opinion and expression. The Covenant does not permit general prohibition of expressions of an erroneous opinion or an incorrect interpretation of past events. 116 So called “memory-laws”, see Faurisson v. France, No. 550/93 http://www.hans-pueschel.de/politik/holocaustleugnung-ist-menschenrecht.html [...]
Lieber Herr Püschel, machen Sie weiter so, Sie haben völlig Recht, dieser “Bürger” ist in Wirklichkeit ein sehr, sehr dummes Schaf, und wenn er das nicht sei n will, dann ist er eben ein völlig “gelungener”, gehirngewaschener Umer=
zogener!
ich bewundere Ihre Geduld mit ihm, ich hätte es längst aufgegeben, mit solch einem Gehirngewaschenen weiter zu diskutieren!
Ich versuche jedem zu antworten. Und habe auch Vorteile davon, weil ich selbst dabei sicherer werde. Die Gegener zwingen mich ja – ohne es zu wollen – zu genauerem Hinschaun, Überprüfen des eigenen Standpunktes und zu treffenderem Argumentieren, also helfen sie mir. Das ist imgrunde genonmmen eine gute Sache. Jede Diskussion ist gut. Genau wie jede Nachhilfe einem selbst auch hilft.
Was heißt “Nokoform”? Ist das …/Schnitt…
Wir wollten doch mit Beschimpfung oder Beleidigung Schluß machen, bürger! Wenn sie zur Sache nichts beitragen können, lassen sie’s!
(Verzeihen Sie mir die Frage, bin ja nur ein “dummes Schaf”.
)
…genau das müßte ich sonst bestätigen!
Herr Püschel,
‘Hier nochmals, Herr Schmidt:
Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.” (Absatz 49., CCPR/C/GC/34)
Ist das nicht eindeutig genug?’
Nein, denn man sollte Gesetze schon bis zum Ende lesen. Ich übersetze mal was Sie erneut ausgelassen haben:
‘Restrictions on the right of freedom of opinion should never be imposed and, with regard to freedom of expression, they should not go beyond what is permitted in paragraph 3 or required under article 20.’
—
http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/docs/CCPR-C-GC-34.doc
zu Deutsch:
‘Einschränkungen der Meinungsfreiheit sollten niemals verhängt werden und, in Hinblick auf das Recht der freien Meinungsäußerung, sollten sie nicht über das hinausgehen, was unter Absatz 3 erlaubt oder unter Artikel 20 verlangt wird.’
Wichtig ist hier, dass zwischen “freedom of opinion” also der Meinungsfreiheit im engeren Sinn und “freedom of expression” also der Freiheit der Meinungsäußerung unterschieden wird. Erstere darf nicht beschränkt werden, zweitere kann in den Grenzen von Artikel 19 Absatz 3 beschränkt werden und, in Hinblick auf Artikel 20, muss sie sogar beschränkt werden.
Schauen wir uns mal die Rechtsnorm an, die in Deutschland die Holocaustleugnung in bestimmten Fällen unter Strafe stellt an, also §130 StGB “Volksverhetzung” Absatz 3:
‘Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.’
—
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html
Mit der Bedingung, dass diese Meinungsäusserung geeignet sein muss, den öffentlichen Frieden zu stören, geschieht dies also im Einklang mit ICCPR Artikel 19 Absatz 3, der ausdrücklich Einschränkungen der Redefreiheit durch Gesetze erlaubt, soweit Rechte oder das Ansehen anderer berührt sind (19 Abs.3, a) oder soweit es dem Schutz der Nationalen Sicherheit, der Öffentlichen Ordnung, Volksgesundheit oder der Sitten dient (19 Abs. 3, b). Ebenso erfüllt es die Auflagen von Artikel 20, wonach jedes Eintreten für national, rassistisch oder religiös begründeten Hass das Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt provozieren kann unter Strafe gestellt werden muss. (Vgl.: http://www2.ohchr.org/english/law/ccpr.htm )
Also um Ihre Frage zu beantworten, ob das von Ihnen zitierte nicht eindeutig sei: Ja, es ist eindeutig verfälscht, weil die in diesem Fall wesentliche Einschränkung von Ihnen ausgelassen wurde. Wenn Sie also behaupten, dass vom UN-Menschenrechtskomitee die deutsche Gesetzgebung zur Strafbarkeit der Holocaustleugnung für nicht rechtens erklärt wurde, dann schreiben Sie die Unwahrheit.
Womit ich nahtlos zu einem weiteren Punkt komme, nämlich Ihre Behauptung das Menschenrechtskomitee habe Faurisson und Zündel in seinen Fußnoten rehabilitiert, oder wie Sie selbst im zweiten Falle schreiben:
‘Übrigens wird auf Seite 4, unter Fußnote auch “24 Zündel v. Canada, No. 1341/2005 ” aufgeführt und damit dessen Arbeit frei von verfolgung gestellt.’
Das ist eine hochinteressante, wenn nicht gar hochkreative Interpretation dieser Fußnoten. Die Fußnote zu Faurisson lautet, wie Sie selbst in Übersetzung zitieren
‘Die sogenannten Erinnerungs-Gesetze wie im Fall Faurisson gegen Frankreich, Nr. 550/93′
Zur Erklärung von CCPR/C/GC/34, Absatz 49 wird hier also auf den Beschluss zu Anruf 550/93 des Menschenrechtskomitees verwiesen. Dieser Anruf des Gerichts geschah durch Faurisson und mitnichten wird dieser durch den Beschluss rehabilitiert, sondern das Komitee kommt zu dem Schluss, dass sich Frankreich im Einklang mit Artikel 19, Absatz 3 des ICCPR verhielt.
Wer sich selbst überzeugen will:
http://www1.umn.edu/humanrts/undocs/html/VWS55058.htm
Interessant sind aber zum Verständnis, warum dieser Verweis als Fußnote in CCPR/C/GC/34 auftaucht, die Kommentare zu 550/93, wonach man zwar findet, dass der “Gayssot Act”, unter dem Faurisson verurteilt wurde, in seinem Wortlaut Konflikte zu den in Artikel 19 Absatz 3 gesetzten Grenzen hervorrufen könnte, dies aber in diesem Fall aufgrund der Urteilsbegründung der französischen Richter ausschließen könne.
Und, wen überrascht es: Auch die Fußnote die Ihrer Meinung nach Zündels “Arbeit frei von verfolgung [sic]” stellt, tut dies nicht. Sie verweist auf den Beschluss zu dem Anruf 1341/2005 Zündel gegen Kanada. Dieser Anruf Zündels wurde 2007 klipp und klar abgewiesen! Und mit keinem Wort wird daran in den aktuellen Kommentaren etwas geändert.
Also auch was Ihre Aussagen über die Einschätzung der Fälle Zündel und Faurisson durch das UN-Menschenrechtskomitee angeht, sagen Sie die Unwahrheit. Wer hier, wie Sie fragen, lügt, kann ich aber nicht beantworten, weil ich nicht weiß, ob Sie wissentlich oder unwissentlich diese Unwahrheiten verbreiten.
1. Herr Schmidt, Ihre Unterscheidung von Meinungsfreiheit und ausgedrückter Meinung ist Nonsens und konstruiert: Solange wir noch keine Gedanken lesen können, also strafrechtlich nachweisbar, ist die eigene Meinung nicht prozessual. NUR die ausgedrückte Meinung kann Gegenstand irgendwelcher Garantien sein – einverstanden?
2. Natürlich gibt es immer und zu allem Einschränkungen, die benannt sind mit Rechten und Ansehen Anderer und der nationalen Sicherheit/Ordnung. Aber wie kann eine andere Geschichtsinterpretation dies erfüllen? Wir wissen nun – von den einschlägigen Fachleuten bestätigt, daß mindestens 4 Millionen vergaste in Auschwitz eine Propagandalüge sind (siehe Artikel F.Meyer, Spiegelchefred.). D.h., daß die ominösen 6 Millionen dies ebenfalls sein müssen – oder? Die Rechtsprechung diktiert aber diese Lüge! Die Verurteilten waren behaupter der Wahrheit, indem sie dieses Verdikt als Lüge bezeichneten und auch versuchten nachzuweisen. (Analogie Siehe Galilei, G.Bruno). Der Rechtsstaat verteidigt eine Propagandalüge mit langjährigen haftstrafen! Ist das nicht grotesk, Herr Schmidt? Das ist wie in jeder gewöhnlichen Diktatur. Bei den Nazis ist ja wenigstens noch ein Dimitroff freigesprochen worden, weil die Wahrheit Recht gefunden hat! Ist die BRD weniger Rechtsstaat als Nazi-Deutschland, Herr SChmidt? Bitte eine konkrete Antwort! Wie kann die Holo-Leugnung die nationmale Sicherheit gefährden? Das ist ebenso grotesk wie nonsens – oder?
3. Dies sind lediglich Behauptungen, die in der deutschen Rechtsprechung eingeführt wurden, weil man mit forensischen Beweisen noch nie etwas belegne konnte. Und nun, da seit mindestens 10 Jahren die Wahrheit in fachkreisen dokumentiert ist, wird trotzdem durch Gesellschaft und Justiz dieses komplett ignoriert und weiter Unrecht totalitär durchgesetzt.
4. Ist es ehrehrührig, der Wahrheit zu ihrem Recht zu verhelfen, Herr Schmidt? Gehen Sie doch mal bitte auf die Fakten ein, auch wenn es Sie Überwindung kostet, weil’s an alles bisher Geglaubte geht! Ich gesteh Ihnen ja zu, daß das nciht leicht ist und für Deutschland insgesamt enorme Konsequenzen im Selbstverständnis nach sich zieht. Auch was die Aufarbeitung dieses Unrechts angeht.
5. Zu Faurisson und Zündel habe ich keine richtigen Übersetzungen. Ich gehe davon aus, wenn der Ausschuß, auf sie verweißt, dann hat er gute Gründe bez. der meinungsfreiheit dazu. Ob er alles bisherige mit einem mal umwirft – das kann schon sein, daß da Rom nicht an einem tag erbaut wird und das Umwerfen der Götzen nur peu a peu erfolgen kann. Die beiden haben ja meines Wissens nichts anderes behauptet und nachgewiesen, was Meyer zusammenfassend schreibt, oder?
Gehn wir doch schon mal die ersten Schritte, Herr SChmidt!
Ist natürlich Unfug, was Sie da schreiben.
Da ich mal so frei bin, Sie nicht für völlig unintelligent zu halten, vermute ich hinter Ihrer unzulässigen, weil sinnentstellenden Kürzung von Absatz 49 des betreffenden Kommentars zum ICCPR Absicht. Was Sie in deutscher Übersetzung aus CCPR/C/GC/34 zitieren ist:
>Laws that penalize the expression of opinions about historical facts are incompatible with the obligations that the Covenant imposes on States parties in relation to the respect for freedom of opinion and expression. The Covenant does not permit general prohibition of expressions of an erroneous opinion or an incorrect interpretation of past events.Restrictions on the right of freedom of opinion should never be imposed and, with regard to freedom of expression, they should not go beyond what is permitted in paragraph 3 or required under article 20.<
Da es sich bei CCPR/C/GC/34 um einen Kommentar zu Artikel 19 des ICCPR handelt, wird hier auf Absatz 3 Artikel 19, in dem bestimmte gesetzliche Einschränkungen der Meinungsfreiheit erlaubt werden, und Artikel 20, der gewisse gesetzliche Einschränkungen der Meinungsfreiheit sogar verpflichtend macht, verwiesen.
Im Einklang mit diesem von Ihnen verzerrt und verfälschend wiedergegebenen Gesetzeskommentar verbietet StGB §130 bestimmte Formen der Holocaustleugnung als Volksverhetzung. Und das wäre kaum zu übersehen gewesen, hätten Sie nur auch noch den nächsten Satz zitiert. Aber das wäre propagandistisch wohl ein grober Schnitzer gewesen, denn Sie wollen der Wahrheit doch nicht zu nahe kommen.
Wer es selber im englischen Original nachlesen will:
http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/docs/CCPR-C-GC-34.doc
Und für Artikel 19 und 20 des UN-Zivilpakts ICCPR:
http://www2.ohchr.org/english/law/ccpr.htm
Irrtum, Herr Schmidt – gerade der Wahrheit möchte ich nahe oder näher kommen. Was ich in den letzten knapp zwei Jahren von meinen bis dahin gefestigten und als selbstverständlich angenommenen historischen Gegebenheiten als Lüge bzw. Manipulation korrigieren mußte, geht eigentlich auf keine Kuhhaut! Wenn Sie sich nur ein wenig mit dem befassen,was neuere Historie alles ans Licht bringt, bzw. was immer schon bekannt aber nicht gesagt oder gelehrt wurde, dann müßten Sie ehrlicherweise auch zu § 130 eine objektivere Sicht finden. Wenn Sie nur etwas in meinen Kommentaren stöbern zu allem, was Kriegsgrund, -anlässen, -treibern, -verursachern und – folgen angeht, dann würde ich mich über entsprechende Gegenargumente freuen oder – da ich Sie auch als intelligent einschätzen möchte – ebenso ein wenig Nachdenklichkeit über all das erwrten, was mit uns gemacht wurde – insbesondere, was uns gelehrt und vorgeführt wurde.
Zum Holocaust: Lesen Sie nach, was der Spiegelchef Meyer über Auschwitz an Kenntnisständen von 2002 und vorher (incl. dessen, was die Museumchefs von Auschwitz und YadVashem schon längst (!!!) gewußt haben angeblich) zusammenfaßt in seinem Artikel der Osteuropa-Nachrichten. Die 4 Millonen Auschwitzvergasten waren und sind eine glatte Lüge! Was ist dann mit den 6 Mio, die immer noch kolportiert und als Verurteilungsgrundlage für $130 benutzt werden? Was ist eine Gestzesbasis wert, deren Schutzumfang von Historikern und Fachleuten als Propagandacoup bewiesen wird? Schafft sie Recht oder himmelschreiendes Unrecht.
Können die Ausnahmetatbestände der Meinungsfreiheit zur Zementierung von Unrecht bzw. Geschichtsdoktrin benutzt werden. Oder würde dies nicht das Menschenrecht ad absurdum führen? Damit genau in sein Gegenteil, also die Unterdrückung und Repression führen, was es ja auch seit Jahrzehnten in Deutschland bewirkt. Und nur dazu wurde es offensichtlich geschaffen, Herr Schmidt! Geben Sie mir eine andere Begründung, wenn Sie können!
Wenn sich ein großer Teil der Offenkundigkeit des Holocaust als Propagandalüge herausstellt, wie behandeln wir dann unser Rechtssystem in Zukunft, welches ja darauf fußt, ohne daß jemals ein forensischer Beweis erbracht wurde. Was ist mit den vielen beeideten ‘Zeugenaussagen’ zur Vergasung in Auschwitz, wenn es laut den Fachleuten dort vor Ort diese gar nicht gegeben haben KANN, weil das in den vorgeblichen Gaskammern und Krematorien technisch gar nicht möglich war. Im Moment ist man noch etwas in zwei Bauernhäuser ausgewichen, wo ein Vergasen stattgefunden haben soll. Diese sind aber leider nicht mehr da. Sind das nun auch nur noch Rückzugsgefechte, Herr Schmidt?
Die Meinungsfreiheit ist eigentlich das höchste Gut der Bürgerlichen Freiheiten, weil an ihr alles Nachfolgende zur Kontrolle des Staates hängt. Ohne diese ist keine Demokratie möglich. Ich weiß nicht, ob Sie die DDR kennen, aber von ihr weiß ich, was Meinungsfreiheit wert ist. Sie ist der Kern einer offenen Gesellschaft. Und darum kann sie auch nicht nur wegen einer bloßen definierten Aussage zu einem historischen Vorgang eingeschränkt werden. Das ist staatliche Willkür, was wir seit dem § 130 in Deutschland haben und dient auch nur der Repression Tausender. In Frankreich wurde deshalb das Armenierholo-Leugnungs-Gesetz aufgehoben. Ist Ihnen das entgangen, Herr Schmidt? Ist Deutschland weniger demokratisch und frei als Frankreich.
Und der Menschenrechtsausschuß hat definitiv die Faurisson- Verurteilung in Frankreich und die Zündel-Verurteilung in Kanada als nicht vereinbar mit dem Recht auf Meinungsfreiheit gebranntmarkt. Ist Ihnen das auch entgangen, Herr Schmidt? Was haben wir davon, wenn wir die Propagandalügen schützen, Herr Schmidt? Wem soll das nützen? Unserem Zusammenleben? Unsre Zukunft auf Lügen aufbauen? Das müssen Sie mir schon beantworten, wenn Sie sich pauschal hinter sicher für wenige Einzelfälle notwendigen Einschränkungen der Meinungsfreiheit verstecken wollen. Und das laß ich diesem nach eigenem Anspruch freiheitlichsten Staat, den es je auf deutschem Boden gegeben hat, nicht durchgehn! Das war schon in der DDR nicht hinnehmbar, die wenigstens zugab, eine Diktatur zu sein. Sind wir so schwach auf den Beinen, daß wir uns keiner Kritik oder Diskussion stellen können? Das ist doch die entscheidende Frage! Wer hat hier Angst vor der Wahrheit?
Viele Worte, doch mit keiner Silbe gehen Sie auf den von mir gegen Sie erhobenen Vorwurf ein:
Den Gesetzeskommentar den Sie als Kronzeuge für Ihre Thesen in Beschlag nehmen wollen haben Sie sinnentstellend verkürzt zitiert. Ihre Behauptung, das Menschenrechtskomitee der UN habe Holocaustleugnung als frei Meinungsäußerung zu einem schützenswerten Rechtsgut erklärt, ist eine glatte Lüge!
Denn ganz im Gegenteil, verlangen die Artikel, auf die im Gesetzeskommentar verwiesen wird, eine Verfolgung der Volksverhetzung. Doch genau diesen Verweis auf diese beiden Artikel der Menschenrechtserklärung haben Sie in Ihrem Zitat wohlwissentlich gelöscht.
Also wenn Sie, wie Sie vorgeben an der Wahrheitsfindung interessiert sind, nehmen Sie zu diesen Vorwürfen Stellung, statt wortreich abzulenken!
Hier nochmals, Herr Schmidt:
Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.” (Absatz 49., CCPR/C/GC/34)
Ist das nicht eindeutig genug? Der Holocaust an den Juden wie an den Armeniern oder Tutsi/Hutu sind historische Fakten/Behauptungen/Ansichten. Richtig? Und Meinungen darüber und dazu sind jedem Menschen freigestellt. Eindeutig, ja? Das heißt im Umkehrschluß – und da liegt der Hase im Pfeffer – Meinungen zu historischen Fakten/Ansichten können keine Volksverhetzung sein! Das ist meine Logik, die ich aus diesen eindeutigen Feststellungen ableite. Sagen Sie mir, wo ich da falsch liege bzw. folgere.
Die zitierten Worte sind doch wohl eindeutig und berühren damit nicht die Strafbarkeit von Volksverhetzung, der sicher die Aufwieglung des Volkes zu strafbaren Handlungen betrifft. Wenn also Organisationen zum Blockieren von genehmigten Demonstrationen aufrufen, dann ist das Volksverhetzung! So zum Beispiel. Äußerungen ablehnend, einschränkend oder relativierend zum Holocaust gleich welchen Volkes können also nicht unter Volksverhetzung fallen. Dann müßten auch alle, die den Holocaust an den Ostdeutschen negieren, verharmlosen, rechtfertigen, wegen Volksverhetzung in den Bau wandern wie Maler und andere. Wo ist da der Unterschied? sagen Sie’s mir, Herr Schmidt!
Und nun sagen Sie mir, wer hier lügt???
Herr Püschel,
eins vorweg, damit Sie es nicht immer wieder versuchen: Ich betrachte Ihre ständigen Versuche in eine Diskussion über Ihre revisionistischen Thesen zu verwickeln als durchschaubares Ablenkungsmanöver. Darauf werde ich mich nicht einlassen. Thema ist hier Ihre von offensichtlichen Fehlern strotzende Interpretation der Gesetzeskommentare des Menschenrechtskomitees, nicht die ebenfalls augenscheinlich revisionistischen Zahlentricks über “4 Millionen von Auschwitz” o.ä.. Dazu werde ich kein Wort verlieren. Eine Erwiderung zu diesen ständig wiederkehrenden Argumenten der Revisionisten kann man allerdings z.B. hier nachlesen:
Zurück zum Thema:
‘Herr Schmidt, Ihre Unterscheidung von Meinungsfreiheit und ausgedrückter Meinung ist Nonsens und konstruiert’
Wenn Sie die Texte, die Sie hier für Ihre Leserschaft deuten, gelesen und verstanden hätten, wüssten Sie, dass nicht ich es bin, der diese Unterscheidung trifft, sondern das UN-Menschenrechtskomitee, z.B. in der von Ihnen unterschlagenen Passage. Im Übrigen habe ich diese Textstelle, in der zwischen “freedom of opinion” und “freedom of expression” unterschieden wird, schon in meinem letzten Kommentar zitiert. Zur Erinnerung:
‘Restrictions on the right of freedom of opinion should never be imposed and, with regard to freedom of expression, they should not go beyond what is permitted in paragraph 3 or required under article 20.’—
http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/docs/CCPR-C-GC-34.doc
Weiter schrieben Sie:
‘Solange wir noch keine Gedanken lesen können, also strafrechtlich nachweisbar, ist die eigene Meinung nicht prozessual. NUR die ausgedrückte Meinung kann Gegenstand irgendwelcher Garantien sein – einverstanden?’
Sie verstehen offensichtlich nicht den Unterschied zwischen Meinungsfreiheit im engeren Sinn und dem Recht auf freie Meinungsäußerung, im Sinne von Redefreiheit im weiteren Sinn. Die Meinungsfreiheit im engeren Sinn gilt bedingungslos, d.h. es werden keine “Gedankenverbrechen” verfolgt. Was Sie denken, in Ihr Tagebuch schreiben oder am heimischen Herd erzählen dürfen unterliegt keiner Beschränkung. Der Kommentar des Komitees erklärt aber ausdrücklich, dass dies nicht für das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt, welches unter Artikel 19 Absatz 3 und Artikel 20 beschränkt werden darf bzw. muss.
Ansonsten ist diese von Ihnen abgelehnte Unterscheidung auch so elementar, dass es sogar zwei komplette Kapitel in CCPR-C-GC-34 mit den Titeln “Freedom of opinion” und “Freedom of expression” gibt. Interessanter Weise, findet sich die von Ihnen erwähnte Fußnote zu Zündel als erklärendes Beispiel im Kapitel “Freedom of expression”, was Sie wissen könnten, hätten Sie den von Ihnen diskutierten Gesetzeskommentar gelesen.
Womit wir nun also zu des Pudels Kern kommen:
‘Zu Faurisson und Zündel habe ich keine richtigen Übersetzungen. Ich gehe davon aus, wenn der Ausschuß, auf sie verweißt, dann hat er gute Gründe bez. der meinungsfreiheit dazu’
Gehe ich Recht in der Annahme, dass Sie sich berufen fühlen, für Ihre Leserschaft einen Gesetzteskommentar auszulegen, den Sie selbst mangels englischer Sprachkenntnisse nicht kennen, und von dem Sie nicht mehr gelesen haben, als den von Ihnen verbreiteten übersetzten Textfetzen? Und dann wollen Sie z.B. mir gegenüber, der ich sowohl den Gesetzeskommentar als auch die Beschlüsse aus den von Ihnen zitierten Fußnoten gelesen habe, Behauptungen über die Bedeutung dieses Kommentars machen und mit mir die Aussageabsicht des Komitees diskutieren?
Herr Püschel, wenn das die Art und Weise ist, wie Sie mit Texten und Fakten umgehen, verwundert es mich kein wenig, dass bei Ihnen auch Zündelismen Zustimmung finden.
Nö, nö, meion lieber Herr Schmidt, auf ihre Sophisterei zur Gedanken- und Meinungsfreiheit laß ich mich nicht ein. Sie kennen doch sicher das alte “Die Gedanken sind frei”? Über derartige “Meinungsfreiheit” zu diskutieren oder zu schreiben, halte ich für Nonsens. Dies wäre ja der Status der Hexenverfolgungstheorie, wo man den Opfern unter der Folter ihre “Gedanken” ermittelt hat. Dies dürfte nicht einmal mehr Zielstellung der Tätigkeit von UNO-Kommissionen sein – im 21. Jahrhundert. Oder siond wir in Deutschland juristisch wieder im 15./16. Jahrhundert angelangt?
Also, es geht immer um die Freiheit der Rede und des Schreibens. Und dieses menschliche Kommunizieren ist immer an 2. und 3. gerichtet. Maßstab sollte da der Suprime Court der USA sein, der feststellt, daß die Freiheit der Rede und der Demonstration “unbehindert, robust und weit offen” zu sein hat! Die Grenze zieht er erst bei “clear and present danger”, das heißt, bei konkret drohender Gewalt.
Und genau diesen bösartigen Willkürakt begeht ja der deutsche Staat, indem er per se als Bedrohung der nationalen Sicherheit definiert. Und dies ist eine willkürliche, nicht beweisbare Schuldbehauptung, also reine Politik, die mit bürgerrechtlichen, verfassungsmäßigen Rechten nichts mehr zu tun hat. Die Bürger- und Verfassungsrechte sind ja einzig und allein da, um den Bürger vor der Willkür des Staates zu schützen! Haben Sie das verdrängt , Herr Schmidt, wer hier für wen da ist?
So geschah es erstmals im Wunsiedelurteil 2009 des VG, was sicher aufgrund des enormen politischen Drucks auf die Richter erfolgte, ähnlich wie sie sich heute dem Druck zur politischen Rechtsbeugung Richtung EU nicht verwehren können (siehe heutige Äußerungen Leuthäußer-Schn. und Bosbach). Allerdings ist das VG über die böse Wirkung seines damaligen Urteils selbst schon erschrocken, so daß neuere Urteile wieder in die entgegengesetzte, freiheitlichere Auslegung gehen. Da Sie offensichtlich juristisch bewandert sind, wird Ihnen das nicht entgangen sein.
Und genau in diese Richtung des Suprime Court – Standards (ja einer der ältesten und unverändertsten Verfassungen – im Gegensatz zum bereits 100 mal geänderten GG) will wohl die UNO-Kommision Pflöcke einschlagen. Und die werden noch tiefer ins deutsche totalitäre Fleisch gehen in Zukunft! Wollen wir wetten, Herr Schmidt? Die Menschen der Welt wehren sich gegen Unterdrücken und Vorschreiben von Meinungen, was offenkundig im Wesentlichen von finanziell interessierten internationalen Kreisen geschieht. Und Geschichte mit dem Strafrecht definieren??? Herr Schmidt, sind Sie wirklich auf diesem Niveau freiheitlichen Denkens.
Gut, wenn Sie hier im staatlichen Auftrag kämpfen, um das demolierte, wie Sie sicher auch wissen schon international gerügte, Renommee der BRD bezüglich von Meinungs- und Demonstrationsfreiheit aufzupolieren, verstehe ich Ihre indoktrinäre Argumentation. Wenn Sie wirklich Jurist sind und die Grundsätze seit Roms Zeiten kennen, dann ist’s etwas deprimierend, wie Sie mit der Meinungsfreiheit umgehen.
Und daß Sie F.Meyer, die Museumsleiter von Auschwitz und YadVashem neuerdings unter die Revisionisten zählen, muß ich wohl dann demselben staatlichen (oder gesellschaftlich alimentierten) Auftrag zurechnen.
An den offenkundigen Fakten kann es nichts ändern. Und über genau die will ich eben sprechen, mein Lieber. Juristische Feinheiten dienen in Deutschland nur dazu, den Gegenüber kaputt zu machen. Das hat mit den friderizianischen Rechtsgrundsätzen absolut nichts mehr zu tun. Und der hatte einst ein gutes System etabliert in Preußen. Das hatte sogar noch den Dimitroff beschützt. Unser modernes hätte ihn analog und real in den Kerker gebracht. Ist das nicht das Entscheidende, Herr Schmidt, daß Recht auch Recht bleiben muß! Vllt. geht es in Deutschland nur mit Hilfe der UNO. Nun gut, Hauptsache es geht überhaupt noch.
Und über kurz oder lang werden Mahler, Zündel , Faurisson und andere auch zu ihrem Recht kommen. Schade nur, wenn es erst posthum geschähe. Auch das hat gar nichts damit zu tun, ob ich deren Meinung teile oder nicht, Herr Schmidt! Können Sie denn nicht verstehen, daß man Meinungsfreiheit nicht einschränken darf ohne ernsthafte, schwerwiegende Verletzung Dritter? Und das gilt 100 %-ig für Geschichtsinterpretationen.
‘Nö, nö, meion lieber Herr Schmidt, auf ihre Sophisterei zur Gedanken- und Meinungsfreiheit laß ich mich nicht ein.’
Wollen Sie etwa leugnen, dass das UN-Menschenrechtskomitee diesen Unterschied zwischen “freedom of opinion” und “freedom of expression” macht?
Und haben oder haben Sie nicht den Gesetzeskommentar gelesen, den Sie hier diskutieren wollen?
So wenig, wie Sie auf den Text von CCPR/C/GC/34 eingehen, habe ich enorme Zweifel daran, dass Ihre Sprachkenntnisse dafür ausreichen. So heißt der Oberste Gerichtshof der USA im Übrigen auch “Supreme Court”, nicht “Suprime Court”.
Ja, vielen Dank für den supremigen Hinweis, aber wenn Sie sich so gut auskennen, warum halten Sie sich dann nicht auch an den recht ursprünglichen Freiheitsbegriff der USA? Opinion und expression: Meinung und Ausdruck/Rede. Dies deute ich so, daß man seine freie Meinung mit entsprechend anständigem Ausdruck/Art und Weise Dritten zur Kenntnis gibt, also ohne sie zu beleidigen, ohne derart die öffentliche Ordnung zu beschädigen, die nationale Sicherheit durch Aufhetzen zur Gewalt unmittelbar zu gefährden.
So werte ich das und auch die berechtigten entsprechenden Einschränkungen. Und ganz genauso sind sie sicher auch gemeint, wohl auch in Annähreung an das freiheitliche amerikanische Recht. Gerade dem eifern wir doch eigentlich in allem nach. Warum bez. der einfachen bürgerlichen Freiheiten nicht, Herr Schmidt? Sagen Sie’s mir!
Oder sind Sie auch ein Anhänger der neuartigen britischen höchstrichterlichen Verfahrensweise: Als der Lagrange (heißt der glaube ich), Wikileaks-Boss, zur Auslieferung anstand – wohl auf höchsten Druck aus USA – wurde nicht die englische Fassung der europäischen Vereinbarung genommen, nach der wär’s ja nicht gegangen, sondern die französische, passend restriktivere Fassung!!! Ist das nicht bingo, Herr Schmidt???? Eigentlich Rechtsbeugung – so wie ich sie leidvoll aus der DDR in Erfahrung habe. Holen wir uns demnächst die Rechtsformulierung aus Timbuktu, wenn die eigene nicht die nötige Willkür hergibt? Und das in den westlichen Demokratien Europas – den besten, die wir je hatten, stimmt’s, Schmidtchen? Ein Leckerlie für jeden Satiriker, wenn er sich denn rantrauen würde. Oder wollen Sie sich wieder nicht äußern zu konkreten Fakten? Sind Sie alter DDR-Jurist oder neuer, ordentlich westlich geprägt, entsprechend umerzogener?
Deutsche, preußische Rechtssprechung war mal anders. Irgendwie ich sie mir 1989/90 vorgestellt habe.
Wie haben die Linken in den 60-er Jahren geschimpft, wenn ein Kommunist als Lehrer oder aus dem Staatsdienst entlassen wurde. Und heute? Der Lehrer, der in der PRO-Kundgebung öffentlich seine Angst vor den Salafisten bekundet hatte (er ist schwul), war am nächsten Tag suspendiert. Die Linken heute an der Macht sind viel repressiver als die Bürgerlichen vor 50 Jahren. Die lassen ja nicht mal mehr gemeldete Demonstrationen zu!!! Aber das stört Sie alles nicht. Für Sie gelten die Buchstaben im politisch gewünschter Rechtsauslegung. Wissen Sie, genauso wurden im 3.Reich unmenschliche (z.B.Rassengesetze-) Gesetze gemacht und dann ganz sauber, ordentlich und reinen Gewissens von der Justiz angewendet. Würden Sie sich auch in jeder dieser Art der Rechtsausübung zurechtfinden, Herr Schmidt?
In meinen Augen werden Recht und Gerechtigkeit auch immer zusammenhängen, da können Sie Wortklauberei betreiben zwecks des Zurechtbiegens, wie Sie wollen.
Und ich denke, Sie wissen auch, was die Kommission uns sagen wollte! Sie suchen nur – typisch deutsche Rechtspflege – den falschen Buchstaben zum Kurve kriegen für das bundesdeutsche (eigene) meinungsfreiheitsraubende Rechtssystem!
Versuchen Sie doch mal, nach der Intension einer Rechtsvorschrift zu gehen , und nicht nach Buchstabenauslegung.
Herr Püschel,
‘Ja, vielen Dank für den supremigen Hinweis, aber wenn Sie sich so gut auskennen, warum halten Sie sich dann nicht auch an den recht ursprünglichen Freiheitsbegriff der USA?’
Weil ich hier mit Ihnen über Ihren Artikel ‘Holocaustleugnung ist Menschenrecht’ diskutiere und da geht es nun mal nicht um die US-Verfassung, sondern um den UN-Zivilpakt ICCPR, bzw. um einen Gesetzeskommentar hierzu.
‘Opinion und expression: Meinung und Ausdruck/Rede. Dies deute ich so, daß man seine freie Meinung mit entsprechend anständigem Ausdruck/Art und Weise Dritten zur Kenntnis gibt, also ohne sie zu beleidigen, ohne derart die öffentliche Ordnung zu beschädigen, die nationale Sicherheit durch Aufhetzen zur Gewalt unmittelbar zu gefährden.’
Haben Sie langsam ein Einsehen in das, was Sie gestern noch “Sophisterei” nannten? Der wesentliche Punkt ist, dass “freedom of opinion” und “freedom of expression” nach dem ICCPR zwei unterschiedliche Rechte sind und nur das erste davon uneingeschränkt gilt.
Und bezüglich der Grenzen der freien Meinungsäußerung, sollten wir, wenn wir über eine Entscheidung des UN-Menschenrechtskomitees diskutieren, doch sicherlich nicht nur von Ihrer Meinung ausgehen, wenn uns dazu auch Erklärungen der des Komitees vorliegen. Sie haben Sie, wenn Sie über den Inhalt dieser Entscheidung auch die Unwahrheit geschrieben haben, selbst genannt: “Faurisson gegen Frankreich, Nr. 550/93.”, in dem erklärt wird, dass Faurissons Meinungsäußerung nicht unter das Recht auf freie Meinungsäußerung fällt, sondern es rechtmäßig unter Artikel 19 Absatz 3 von Frankreich beschnitten wurde.
Siehe: http://www1.umn.edu/humanrts/undocs/html/VWS55058.htm
Faurissons Holocaustleugnung wird nach dem UN-Menschenrechtskomitee also NICHT als freie Meinungsäußerung geschützt. Und dies, weil durch Sie Rechte und Ansehen anderer verletzt werden (vgl. 550/83, 9.5). Ich zitiere aus 550/83 9.6:
‘Since the statements made by the author, read in their full context, were of a nature as to raise or strengthen anti-semitic feelings, the restriction served the respect of the Jewish community to live free from fear of an atmosphere of anti-semitism. The Committee therefore concludes that the restriction of the author’s freedom of expression was permissible under article 19, paragraph 3 (a), of the Covenant.’
‘Da die Aussagen des Autors, im ihrem Gesamtkontext betrachtet, ihrer Art nach dazu gedacht waren antisemitische Gefühle zu stärken oder zu erwecken, erlaubt die Einschränkung der jüdischen Gemeinde frei von Angst vor einem Klima des Antisemitismus zu leben. Daher schließt das Komitee, dass die Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung des Autors unter Artikel 19, Absatz 3 (a) des Pakts zulässig war.’
Keinesfalls wird hier also von dem UN-Menschenrechtskomitee Holocaustleugnung zum Menschenrecht erklärt, ganz im Gegenteil.
Weiterhin stelle ich fest, dass Sie falsche Aussagen über die von Ihnen behandelten Texte machen, wie sie nur möglich sind, wenn Sie entweder mit dreister Fälschungsabsicht, oder in völliger Unkenntnis der Texte erfolgen.
Daher wiederhole ich meine Frage:
Herr Püschel, haben Sie die von Ihnen diskutierten Texte überhaupt gelesen?
Nein, Herr Schmidt, Sie betreiben Sophisterei, um zu retten, was zu retten ist von diesen Terrorgesetzen.
Der Absatz 24 ist eindeutig in seiner Aussage. Zur geschichte kann man sich frei äußern! Das ist Meinungsfreiheit. Die Äußerung selbst – also nicht ihr sachlicher Inhalt – soll nur nicht über §3 hinausgehen. Und der beschränkt nur die Rechte/ansehen Dritter und nationale Sicherheit. Dies machen weder Faurisson noch Zündel. Genau als Beispiel für ein nicht zulässiges Verbotsgesetz ist unmittelbar mit Fußnote 116 das französische Gesetz gegen Faurisson angeführt. Auch das ist eindeutig, mein liebes Schmidtchen! Und im Absatz 12 ist unter den zu schützenden Meinungsäußerungen unter Fußnote 24 explizit Zündel genannt. Da hilft kein Deuteln. Die beiden sind auch keinesfalls antisemitisch oder volksverhetzend, sondern stellen in nüchterner , sachlicher Form bestimmte Sachverhalte dar – so wie ich sie mir im Internet angehört habe. Keiner von beiden beschimpft in irgendwelcher Form andere Rassen oder Nutznießer des Holocausts!
Der deutsche § 130 setzt ja die Holocaustleugnung als per se volksverhetzend und nationale Sicherheit gefährdend fest. Das ist der krüppelige Versuch, fehlende Beweise zu umgehen, um wegsperren zu können, ungeliebte Meinungen zum Verstummen zu bringen.
Keine Wahrheit läßt sich auf Dauer unterdrücken. Das haben alle regimes versucht und sind irgendwann dran gescheitert. Auch Sie und der Terror, für den Sie stehen, werden scheitern. Die Anfänge mit Meyers und Pipers Veröffentlichungen sind gemacht. Da kommen Sie nicht wieder dahinter zurück. Dieser Geist ist raus aus der Flasche. Und wenn man mindestens 3,6 Millionen in Auschwitz Vergaster als Propaganda lüge entlarvt, dann kann man logischerweise auch die 6 Million Gesamtzahl nicht mehr als offenkundigen Urteilsgrund hinstellen. Das wäre doch tiefste, groteske Mittelalterjustiz, Schmidtchen! Es lebe der Hexenhammer! Nicht wahr? Und heil- Giordano Bruno!
Beantworten Sie doch endlich einfach mal die Frage, ob Sie den von Ihnen diskutierten Gesetzeskommentar überhaupt gelesen haben!
Sie versteifen sich so auf den von Ihnen zitierten Fetzen und stellen über alles weitere nur Mutmaßungen auf, dass ich nicht darauf wetten würde.
Also, kennen Sie den Text über den Sie diskutieren überhaupt, oder nur den aus dem Zusammenhang gerissenen Stumpf von Absatz 49?
I was denn, Herr Schmidt, der Abschnitt 24 ist doch kein Stumpf sondern eine der wichtigsten, vllt. sogar die zentrale Feststellung dieser ganzen Kommissionsbeschlüsse. Er liegt in einer übersetzung vor und die paar englischen Sätze, die noch gebraucht werden im Zusammenhang – die kann ich mir grad noch übersetzen. Diese Aussage zur Freiheit der Geschichte haben die sicher auch gewußt und gewollt – mein liebes Schmidtchen – und nur aus Propagandagründen in ein großes Begründungspaket einpacken müssen. Die Kommission ist wohl nicht mehr so Lobby-hörig und emanzipiert sich. Das tut manchen Nutznießern sehr weh und deshalb muß man diese bittere Pille in ein großes Dragee einpacken.
Warum gibt es denn keine offizielle deutsche Übersetzung, mein Lieber? Es wollte wohl kein Offizieller in der BRD, daß das überhaupt zur Kenntnis genommen wird. Könnte das sein, Herr Schmidt?
Herr Püschel,
na endlich rücken Sie raus mit der Sprache…
Ich stelle also fest, dass Sie weder den für Ihre Argumentation zentralen Gesetzeskommentar, noch die beiden Beschlüsse, auf die in den von Ihnen zitierten Fußnoten verwiesen wird, kennen!
Sie diskutieren hier also über die Bedeutung von Texten, die Sie nicht gelesen haben!
Für jeden, der diese Gesetzeskommentar und Beschlüsse kennt, war das auch schon die ganze Zeit offensichtlich. Sie raten und mutmaßen was in den Texten stehen könnte, oder zumindest Ihrer Meinung nach stehen sollte und sind dabei die ganze Zeit völlig auf dem Holzweg!
Statt sich bezüglich “freedom of opinion” und “freedom of expression” einfach an die Definition des UN-Menschenrechtskomitees zu halten, welch die einzig relevante in diesem Zusammenhang ist, erfinden Sie einfach eine neue eigene Definition, die sich nicht mit der dem Kommentar zugrundeliegenden Definition deckt. Warum? Weil Sie die Texte nicht kennen!
Ein weiteres Beispiel. Sie behaupten:
‘Genau als Beispiel für ein nicht zulässiges Verbotsgesetz ist unmittelbar mit Fußnote 116 das französische Gesetz gegen Faurisson angeführt.’
Das ist Unsinn. In Fußnote 116 ist nicht das fränzösische Gesetz gegen Faurisson angeführt.
Dort angeführt ist ein Beschluss des UN-Menschenrechtskomitees. Das Komitee verweist hier also nicht auf ein französisches Gesetz, sondern auf seinen eigenen Beschluss Nr. 550/93!
Und auch wenn Sie in Hinblick auf Zündel und Faurisson sagen:
‘Die beiden sind auch keinesfalls antisemitisch oder volksverhetzend, sondern stellen in nüchterner , sachlicher Form bestimmte Sachverhalte dar’
Das UN-Menschenrechtskomitee ist da nachweislich anderer Meinung. Genau das steht in Beschluss 550/93!
Wollen Sie etwa abstreiten, dass das Komitee in diesem Beschluss Faurissons Äusserungen als antisemitisch einstuft?
Wenn ja, dann auf welcher Grundlage? Den Text haben Sie ja nicht gelesen.
Man kann nur den Kopf schütteln, wenn man versucht nachzuvollziehen, wie Sie in Anbetracht der eindeutigen Worte des Komitees solche Schlüsse ziehen können. Dabei ist die Erklärung ganz einfach:
Sie haben keinen blassen Schimmer von den Dingen, über die Sie diskutieren!
Ach, Schmidtchen, Sie können wohl auch nicht aufgeben? Was haben Sie denn ständig mit Ihren Übersetzungsproblemen? Immer wieder dieses bla, bla, wo es doch eindeutig ist:
1. Absatz 24 sagt nun wirklich wörtlich und unmißverständlich, daß Geschichtsinterpretationen frei von jeglicher Strafbewehrung sein müssen! Und dagegen verstößt Deutschland nun mal mit seinem §130! Da können Sie verdrehen, so viel Sie wollen. Da kommen Sie nicht mehr dran vorbei! Und ich habe den Eindruck, daß unsre obersten Gerichte – im Gegensatz zu Ihnen – das auch schon geschnallt haben. Aber jeder totalitäre Staat tut sich mit seiner Staatsräson schwer. Das kenne ich noch so gut von der DDR her. Kommen Sie von ‘drüben’, Schmidtchen? So wie der Staatsanwalt, der mich nach Magdeburg einlud, um bezüglich meiner Verurteilung wegen Rechtsbeugung zu ermitteln. Ich hatte dem gleich gesagt, daß ich da nicht so recht dran glaube (damit auch recht behielt) und meine Rachegelüste hielten sich in Grenzen ob der Euphorie über die Wiedervereinigung. Ich muß Ihnen sagen, nach der nächsten Revolution/Neuorientierung Deutschlands und dem , was ich heute erlebe in der allerfreiesten Bundesrepublik, werde ich alles daran setzen, daß die Unterdrücker und Terroristen in den Gerichten und Amtsstuben nicht wieder so glimpflich davon kommen. DIE heutigen handeln aus freien Stücken! Schauen Sie sich nur den Fall Johannes Lerle an! Die nichttherapierbaren Vergewaltiger kriegen Freiheit und den ganzen Schutz des Staates und diejenigen, die für freie Rede und Schrift kämpfen, gehen jahrelang ins Gefängnis. Das sind Relationen, Herr Schmidt, die ich mir nie hab träumen lassen!
2. Absatz 49 besagt eindeutig, daß Gesetze, die Geschichtsinterpretationen unter Strafe stellen, unvereinbar mit der gerantierten Meinungsfreiheit sind! Und führen explizit als Beispiel unter Fußnote 116 offenkundig das französische Gesetz im Verfahren Faurisson gegen Frankreich an. Das ist unzweideutig! Auch wenn’s über 40 Jahre her ist, daß ich englisch gelernt habe. Soweit reicht’s noch, Schmidtchen!
3. Und im Absatz 12 wird als Beispiel für den Schutz durch §2, daß Staaten Meinungsfreiheit zu garantieren haben, für Äußerungen in Zeitungen (Newspapers) genau unter Fußnote 24 der Fall Zündel gegen Kanada genannt. Was soll da umdeutelbar sein – außer wenn Sie geprüfter Sterndeuter sein sollten????
Also – warum sollte ich da die Details der betreffenden Vorgänge übersetzen, wenn die jeweilige Meinungsäußerung nunmehr selbst eindeutig als durch die Deklaration der Menschenrechte geschützt angesehen wird?
Für diesen Standpunkt hat die Kommission sicher viele Jahre gebraucht, aber angesichts Zehntausender Verurteilter in Deutschland und anderswo, läßt sich die Freiheitsbewegung nicht weiter aufhalten. Da würde es nicht mal mehr helfen, wenn interessierte Kreise die USA zum Zahlungsboykott der UNO bewegen.
Herr Püschel,
veröffentlichen Sie keine Kommentare, für die Sie keine Antwort parat haben, mit der Sie meinen den Anschein erwecken zu können Recht zu behalten? So weit geht Ihr unerbittlicher Einsatz für Wahrheit und Meinungsfreiheit dann wohl doch nicht? Oder was hat Ihnen an an Folgendem nicht gepasst:
—
Herr Püschel,
also nochmal zur Fußnote 116:
‘So called “memory-laws”, see communication No. , No. 550/93, Faurisson v. France.’
Was ist Ihrer Meinung nach No. 550/93? Und was steht da Ihrer Meinung nach drinnen? Und warum steht der Verweis dort, wenn es für das Verständnis, laut Ihrer augenscheinlichen Meinung, nicht erheblich ist 550/93 zu kennen?
Wie kommen Sie auf Derartiges, Herr Schmidt? Ich gehe im Gegensatz zu den meisten Antifas, die hier schreiben, auf jede aufgeworfene Frage ein, nicht wahr mein Lieber???
Es wird nur nicht veröffentlicht, was gegen Recht und gute Sitten verstößt, bzw. Links, deren Inhalte ich nicht abschätzen kann.
Hier herrschen Anstand und Fairness im Gegensatz zu allen Mainstrem-Medien!
Und nun zum letzten Male wiederholt zur 116/Faurissson:
Zitat: “49. Laws that penalize the expression of opinions about historical facts are incompatible with the obligations that the Covenant imposes on States parties in relation to the respect for freedom of opinion and expression.(116)”
Nach meiner (sicher laienhaften) Übersetzung sagt diese Vorschrift aus, daß alle Gesetze, die Meinungsäußerungen über historische Fakten bestrafen, unvereinbar sind mit dem Menschenrechts-Übereinkommen der Meinungsfreiheit. Als Beispiel dafür ist das Gesetz/ die staatliche Repression gegen Fausisson durch Frankreich unter Fußnote 116 aufgeführt.
Eindeutig! Jede andere Interpretation würde das gesamte wortreiche Kommuniquee ad absurdum führen, stimmt’s?
Es geht um Meinungsfreiheit, Schmidtchen! Gegen die repressive Lobby-Politik einiger Staaten zur Sicherung von Interessen weniger zu Lasten der Allgemeinheit!
Herr Püschel,
der oben unter dem “—” stehende Kommentar wurde von mir vor mehreren Tagen abgegeben. Beim wiederholten Absenden kam eine Fehlermeldung: “Du hast das schon einmal geschrieben” oder etwas in der Art. Ergo haben Sie den Kommentar zuvor nicht veröffentlicht.
Und dass Sie Links zensieren ist mir auch schon aufgefallen, siehe mein Kommentar vom 2. Juli. Dass Ihnen die Seite “Holocaust-Referenz” nicht passt überrascht wenig. Redlich wäre es gewesen, bei Entfernung und Kürzung zumindest ein Auslassungszeichen einzufügen. Aber genug dazu.
Ich habe nach 550/93 gefragt! Ihre Behauptung, das Menschenrechtskomitee würde Faurisson exkulpieren steht und fällt mit Nr. 550/93, denn ausschließlich darauf wird in Fußnote 116 verwiesen.
Können Sie noch nicht einmal eine ganz einfache Frage beantworten?
Oh mein, liebes Schmidtchen! Jetzt habe ich bis zum 9.6. zurückgeblättert und da ist kein unbeantworteter Kommentar. Da haben Sie schlecht geträumt. Ich beantworte jede vernünftige Frage im Gegensatz zu Ihnen. Welche soll es denn nicht sein? Ich verstehe Fußnote 116 als Beispiel für eine nichtmenschenrechtskonforme Gesetztätigkeit, in diesem Falle Frankreichs. Etwas anderes läßt der Bezugssatz gar nicht zu! Und genau auf den kommt’s mir an. Und der ist wichtig! Der steht da ohne wenn und aber – wie in Stein gemeißelt! Darum werd ich mich nicht mit weitergehenden Übersetzungen befassen. Sollte dies wichtig sein, wird es irgendwann eine offizielle deutsche Übersetzung geben, meinen Sie nicht? Da vertraue ich doch voll und ganz dem deutschen Staat bzw. der deutschen Gesellschaft, dem Mainstream.
Oder sollte ich das doch lieber nicht tun, mein liebes Schmidtchen? Dann würden Sie doch Staat und Gesellschaft aufklären – oder?
Und zum Holocaust geb ich keine Links an. Dafür sind schon Leute – siehe Axel Möller, Mahler und die Münchner Anwältin (im Rahmen ihrer Mandants-Vertretung, zu der sie verpflichtet ist!!! – Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Das gab’s doch nicht mal bei den Nazis, oder?) – für Jahre hinter Gitter gegangen. Aber das wissen Sie sicher und können gut damit leben, stimmt’s? Ist’s wie früher, als auch viele Deutsche zugeguckt und geschwiegen haben – wie man ihnen heute vorwirft? Sind Sie auch so ein Zugucker, Nutznießer? Mal ehrlich , Schmidtchen!
Herr Püschel,
wenn ich sage, dass der Kommentar nicht veröffentlicht und mir beim erneuten posten eine Fehlermeldung wegen Doppelpostings angezeigt wurde, dann ist das so. Ich kann aber um des Friedens willen gutgläubig annehmen, dass es nur ein Fehler in Ihrem System ist.
Ansonsten ist es nicht so, dass ich einfach Ihre Fragen nicht beantworte, sondern ich ignoriere Ihre rabulistischen Abschweifungen und bleibe im Gegensatz zu Ihnen beim Thema. Und ich stelle fest, dass Sie die Frage nach 550/93 immer noch nicht beantwortet haben!
Also Herr Püschel: Wie lautete das Urteil des UN-Menschenrechtskomitees im Verfahren 550/93 Faurisson v. Frankreich?
Es ist erheiternd erhellend Ihre Vogel-Strauß-Taktik in dieser Angelegenheit zu beobachten. Aber die Tatsachen bleiben bestehen.
Das UN-Menschenrechtskomitee hat in seinem Urteil zu 550/93:
1. Das Gesetz, unter dem Faurisson in Frankreich verurteilt wurde, bemängelt – deshalb steht der Verweis auf das “Erinnerungsgesetz” in der Fußnote.
2. Faurissons Äußerungen als eindeutig antisemitisch und volksverhetzend eingestuft
3. Daher die Beschneidung von Faurissons Recht auf freie Meinungsäußerung nach Artike 19.3 ausdrücklich erlaubt und damit
4. Faurissons Klage gegen Frankreich abgewiesen
Wollen Sie immer noch behaupten, das UN-Menschenrechtskomitee habe Faurissons Holocaustleugnung exkulpiert?
Natürlich, bei Schmidts können immer nur die anderen schuld sein, stimmt’s? Es ist beinah schon zum Lachen!
Verstehn Sie nicht, daß mich 550/93 nicht weiter interessiert. Schon weil es weiter zurückliegt und sich die Rechtsprechung ändert. Alles fließt…
Entscheidend ist doch, daß die Kommisssion seit vergangenem JULI den Fall Faurisson explizit als Beispiel für nichtzulässige Verbotsgesetzgebung anführt! Nicht wahr? Natürlich hat sie vorher sicher eine restriktivere, also der starken Lobby folgende Interpretation geduldet, bzw. ist es erst durch die immer repressivere Gesetzgebung und URTEILUNG in der letzten 15 Jahre gezwungen worden, nun wieder der Meinungsfreiheit zu ihrem recht zu verhelfen.
Ist dies so schwer nachzuvollziehn?
Die Plattform, auf der Sie herumargumentieren ist veraltet, abgehängt, Herr Schmidt. Sehn Sie doch mal, wie sich der Erkenntnisstand zu sämtlichem, vor allem Kriegs-Geschehen des 3.reiches geändert hat. Die verlogene Mainstream-Geschichtsschreibung der Sieger ist doch auf alle Gebieten als Lüge und Propaganda entlarvt worden. Auch Sie sind doch nur noch mit Rückzugsgefechten beschäftigt. Merken Sie das nicht, Herr Schmidt?
Der Damm ist gebrochen, die Wahrheit kommt wie das Wasser der Hamburger Sturmflut und so viele Sandsäcke können Sie gar nicht schmeißen, selbst wenn dieser tonnenweise den Deutschen seit 60 Jahren in die Augen gestreut wurde.
Wär es nicht Zeit, daß Sie entdecken und akzeptieren, ein Deutscher zu sein. Mit allem, was das beinhaltet und bedeutet. Und das heißt auch, daß Kreuz wieder gerade zu machen, den Schuldkult der Vergangenheit abschütteln, Geschichte zu akzeptieren wie sie war und von daher versuchen, Deutschlands Stärke zu erhalten für die Deutschen und für ganz Europa. Denn Europa wäre ohne Deutsche längst Pleite und kaputt, ausverkauft. Mit einem Volk im Sklavengang können wir und Europa nicht die Herausforderungen der globalen Interessenskonflikte bewältigen. Dann versinkt der europäische Kontinent für Jahrhunderte in der Bedeutungslosigkeit, wie es anderen in den Jahrtausenden immer wieder ergangen ist.
Mensch, Schmidt, Sie sind ein intelligenter Kerl. Verwenden Sie Ihre Intelligenz dafür, daß Deutschland die Kurve kriegt und nicht weiter in die Verramschung läuft. Soviel intelligente nachwachsende Generation haben wir nicht mehr, wenn Sie sich mal genauer den Bildungssektor anschauen. Und ich bin mir sicher, daß das Ihnen klar ist und daß Sie wissen, daß unser Abitur vor Jahrzehnten eine andere Qualität hatte als das heutige und daß überall nur das Karrussell des Zurückschraubens von Anforderungen läuft. Nur eben global nicht. Und Sie wollen die Scheingefechte von früher schlagen…
Herr Püschel,
um mal Ihre Argumentation klar herauszustellen:
Als einzigen Beweis dafür, dass das Menschenrechtskomitee Faurissons Holocaustleugnung schützt, verweisen Sie auf einen Beschluss des Komitees, der genau das Gegenteil aussagt.
Eine bewundernswerte Logik Herr Püschel!
Wenn Sie meinen, dieses Urteil sei überholt, dann finden Sie ein aktuelleres Urteil des Komitees, das zu dem Ergebnis kommt, das Sie behaupten! Das Menschenrechtskomitee hält das Urteil 550/93 offenbar für so aktuell, dass es von ihm als erklärendes Beispiel angeführt wird.
Wenn es Absicht des Komitees gewesen wäre Faurisson in dem Kommentar von Schuld freizusprechen, warum führt es dann kein Urteil an in dem Faurisson freigesprochen wird?
Trotz all Ihres rabulstischen Elans, Sie argumentieren bar jeder Qualifikation, ohne Sach- und Textkenntnis und dann auch noch mit verquerer Logik! Dementsprechend wertvoll sind Ihre Erkenntnisse.
Ach Schmidtchen, beim Klar-herausstellen” werden Sie immer zum richtigen Rechtsverdreher, wie man diese Spezies so landläufig bezeichnet. Das Kommitee verurteilt Verbotsgesetze der Staaten zum Schutz von staatlichen Geschichtsauslegungen und führt als Beispiel den Vorgang Faurisson an. Damit ist das französische Gesetz als menschenrechtswidrig deklariert und das deutsche auch bez. §130. So ist’s zu lesen und so werte ich das explizit geschriebene und darauf verweise ich. Sie können es doch anders werten und mit Ihrer systemtreuen oder -abhängigen Gesinnung werden Sie das auch tun, weil Sie sicher Ihr Gutes davon haben, selbst wenn noch eine detailliertere Entscheidung beim nächsten Behandeln der Meinungsfreiheit im Kommitee folgen wird. Und das WIRD kommen, da können sich die deutschen revanchistischen Rechtsverdreher winden wie sie wollen. Den geistigen Fortschritt/Befreiung zur Meinungsfreiheit werden sie nicht aufhalten können. Selbst in den USA wird heute schon der unfreiheitliche Charakter Deutschlands kritisiert.
Ich argumentiere für demokratische Freiheit in Deutschland, mein Lieber – wie ich mir das Deutschland vorgestellt und gewünscht hatte!
Sie bewahren den repressiven, totalitärenen Unterdrückungs-Staat und diese Arten – Herr Schmidt – sind samt und sonders ALLE in der Geschichte über kurz oder lang gestürzt, weil sie die Menschen nicht hinter sich haben sondern unter sich.
So ist’s – und da können Sie schimpfen und ausfällig werden, wie Sie wollen. Das zeigt dann nur, wie dünn die Eis- und Argumentationsdecke schon ist, auf der Sie stehen!
Und wieder einmal stelle ich das Offensichtliche fest:
Sie können kein Urteil des Menschenrechtskomitees anführen, in dem Faurissons Holocaustleugnung unter dem Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt wird, weil es kein solches Urteil gibt!
Sie werden das wieder als sophistische Haarspalterei abtun, aber das Komitee hat genau definiert, wie weit Faurissons Recht in dieser Sache geht. Und zwar nicht nur in Fußnote 116, sondern schon in Fußnote 9:
‘See communication No. 550/93, Faurisson v. France, Views adopted on 8 November 1996.’
Dies steht im Kapitel “Freedom of opinion” in folgendem Kontext:
‘It is incompatible with paragraph 1 to criminalize the holding of an opinion. [9]‘
Geschützt ist nach 19.1 Faurissons Recht, dieser Meinung zu sein- ‘the holding of an opinion’ als nicht zu beschneidende ‘freedom of opinion’, das Recht diese Meinung auch zu äussern steht auf einem anderen Blatt.
Das französische Gesetz wurde von dem Komitee kritisiert, weil es geeignet sein könnte, jemanden zu kriminalisieren, schon wenn er nur einer bestimmten Meinung ist. Verboten werden dürfen aber nur Meinungsäußerungen und diese auch nur in den in 19.3 gesetzten engen Grenzen.
Und obwohl diese Grenzen im Fall Faurisson eingehalten wurden, so entschied das Komitee, ist das zu Grunde gelegte französische Gesetz in Augen des Komitees problematisch.
Es gab also Kritik am französischen Gesetz und trotzdem keinen Freispruch für Faurisson, sondern ganz im Gegenteil.
Ich weiß, diese juristischen Feinheiten übersteigen Ihr Differenzierungsvermögen und Textverständnis, also schimpfen Sie ruhig, wenn es Ihnen dann besser geht.
Sie verstehen natürlich auch nicht, dass dieser Kommentar keine Konsequenz für den §130 StGB hat, weil dieser viel enger gefasst ist, als der kritisierte französische ‘Gayssot Act’ und sich in den von dem Komitee gesetzten Grenzen bewegt.
Es ist doch inzwischen hohl, was Sie ständig wiederholen, Herr Schmidt!
Wie soll man wissen, welcher Meinung ein Mensch ist, wenn er diese nicht äußern darf! Dies ist doch schizophren, Schmidtchen!
Die Meinungsfreiheit des Habens der Meinung ist doch Nonsens, ist indiskutabel! Sophisterei! Es KANN doch nur um Rechte der Äußerung gehen. Alles andere wäre Kaffeehausgetratsche und dessen halte ich die Kommission nicht für würdig. Ganz einfach. Und da können Sie konstruieren, was Sie wollen. Ich lese die Sätze, so wie sie dastehen: Gesetze, welche Meinungsäußerungen zur Geschichte unter Strafe stellen, sind tiefstes Unrecht und Mittelalter! Das sind mindestens 300 Jahre zurück in der Menschheitsentwicklung. Und das wissen Sie im Grunde auch. Sie wollen nur die Repression aufrechterhalten und begründen. JEDEM gesunden Menschenverstand und Gerechtigkeitsempfinden läuft das zuwider!
Wenn Sie im Kommunismus gelernt hätten, wüßten Sie , daß alles in Entwicklung ist und bleibt. Die Widersprüche des repressiven Systems sind längst zu Tage getreten und erzwingen die Lösung. Da können Sie auf dem reaktionären, alten Standpunkt verharrend nur zu spät kommen. Das Leben wird Sie und das System bestrafen…
Herr Püschel,
Sie schrieben:
‘Die Meinungsfreiheit des Habens der Meinung ist doch Nonsens, ist indiskutabel! Sophisterei! Es KANN doch nur um Rechte der Äußerung gehen. Alles andere wäre Kaffeehausgetratsche und dessen halte ich die Kommission nicht für würdig. Ganz einfach. Und da können Sie konstruieren, was Sie wollen.’
Lesen Sie doch mal zur Abwechslung die relevanten Texte, bevor Sie sich eine Meinung bilden. Schauen Sie mal:
‘Paragraph 1 of article 19 requires protection of the right to hold opinions without interference. [...] No person may be subject to the impairment of any rights under the Covenant on the basis of his or her actual, perceived or supposed opinions.’
Kommt Ihnen wahrscheinlich nicht bekannt vor, diese Passage. Genau so wenig wie diese:
‘Paragraph 2 requires States parties to guarantee the right to freedom of expression, including the right to seek, receive and impart information and ideas of all kinds regardless of frontiers. This right includes the expression and receipt of communications of every form of idea and opinion capable of transmission to others, subject to the provisions in article 19, paragraph 3, and article 20.’
Unter 19.1 sind also “actual, perceived or supposed opinions” geschützt. Nicht aber der Ausdruck (“expression”) dieser Meinungen. Ausdruck und Austausch von Meinungen (“expression and receipt of communications”, “transmission to others”) fallen unter 19.2.
Lesen Sie doch bitte, bitte, bitte endlich mal die Texte des Komitees, bevor Sie ihm irgendwelche Positionen und Meinungen unterstellen.
Herr Schmidt, wir wiederholen uns: Über das Haben einer Meinung zu reden ist doch völlig absurd ohne die Äußerung zu ermöglichen. Das ist ein inhärenter Widerspruch und das wissen Sie und auch alle Beteiligten. Natürlich eiert die Kommission auf ihrem Weg zur endgültigen Befreiung der Meinungsäußerung noch herum. Genau so wie unser VG nach dem Wunsiedelurteil. Es war offensichtlich erschrocken dann darüber, welchen Rückschritt und Repression es damit ausgelöst hat und so deuten seine letzten Urteile wieder den Weg zurück in die größere Meinungsfreiheit. Sicher steht dann immer erst nur der Einzelfall da, aber die Tendenz macht es deutlich, wo der Weg hin geht. Solche Reformen finden nicht als Umsturz statt sondern in Schritten. Und die Wegmarken sind gesetzt, hinter die es nicht wieder zurück geht. Auch wenn Sie 10 mal zurück wollen. Trauen Sie sich doch endlich zu erklären, warum? Werden Sie so gut bezahlt bzw. haben so gut am Verurteilen der Meinungsverbrecher verdient?
Herr Püschel,
leiden Sie unter Verfolgungswahn? Von welcher Lobby reden Sie bitte ständig?
Sie müssen doch schon ein Verschwörungstheorie an Land ziehen nur um zu erklären warum der Kommentar nicht auf Deutsch vorliegt. Nebenbei stellen Sie sich selbst damit als die Unschuld vom Lande dar, die ja nichts dafür kann dass sie die Texte nicht gelesen hat – deren Inhalt und Bedeutung sie im Übrigen genauer zu kennen meint als die Verfasser selbst – nein die Unschuld kann nichts dafür, wenn die verschwörerischen Lobbies ihr die Übersetzung der Texte vorenthalten.
Wissen Sie warum es keine offizielle deutsche Übersetzung gibt und auch nicht geben wird? Die Erklärung ist ganz einfach und ziemlich unspektakulär. Hätten Sie sich auch nur einige Minuten über das UN-Menschenrechtskomitee informiert kennten Sie den banale Grund. Aber Sie denken sich lieber eine Verschwörungstheorie aus.
Ebenso muss ich selbstverständlich ein geldgieriger Profiteur sein, der ein Heidengeld daran verdient, dass er arme kleine “Revisionisten” und Holocaustleugner ins Gefängnis steckt, wenn ich es wage, Ihre unangreifbare Wahrheit über die Meinung des UN-Menschenrechtskomitees in Zweifel zu ziehen.
Herr Püschel, Sie können noch nicht einmal für fünf Pfennig einigermaßen den Inhalt eines Schriftstückes wiedergeben und da soll man Leuten wie Ihnen ihre “historischen Wahrheiten” glauben?
Nun ja, Herr Schmidt, anders läßt sich Ihr verzweifeltes Vorbeiargumentieren am Tenor dieser Deklaration nicht erklären. Es werden eindeutig und explizit staatliche Verbotsgesetze zu Geschichtsinterpretationen als menschenrechtswidrig erklärt! Punkt. Aus. Mehr will ich doch gar nicht und find ich gut und längst ausstehend!
Das ist die Kernaussage zur Befreiung der Meinungsfreiheit. Und nun sollten wir all diese Gesetze abschaffen. Dafür sollten Sie doch argumentieren, wenn Sie ein fortschrittlicher Mensch sind. Und da Sie sich verbissen am alten Status Quo festbeißen, können Sie doch nur ein wohl gut bezahlter Systemangestellter/-vertreter sein. Anders erschließt sich das nicht. Erklären Sie sich. Ich steh doch auch frei und offen da. Für Deutschland und die Deutschen, gerade diejenigen, die eingekerkert sind oder in der ausgebeuteten oder verwahrlosenden Unterschicht. Die sich selbst entweder nicht artikulieren können oder dürfen, weil ihnen sonst ganz die Beine weggeschlagen werden. Vom System und seinen allzu willfährigen Systemlingen. Von Ihnen auch, Herr Schmidt? Gehören Sie dazu – zu den Beine-Wegschlägern?
Ja, ja, Herr Püschel,
Sie kennen den ‘Tenor dieser Deklaration’ ohne mehr als Fetzen derselben gelesen zu haben…
Na, wie wär’s:
‘Put your money where your mouth is!’
, wie der Ami sagt. Wenn Sie sich Ihrer Sache so sicher sind, wie wäre es dann mit einer kleinen Selbstanzeige, Herr Püschel? Und dann, wenn Sie überraschender Weise doch wegen Verstoß gegen §130 StGB verurteilt werden, können Sie ja im Geiste der neu anbrechenden Zeit Ihrer “historischen Wahrheit” das BVerfG anrufen und auf Freispruch hoffen, oder Sie machen gleich den Zündel und rufen ohne Umschweife direkt das UN-Menschenrechtskomitee an.
(Kleiner Tipp, was dann passiert, Zündel vs. Canada 1341/2005:)
Und wenn Sie sich doch in der Sache irren sollten, lassen Sie vielleicht zumindest ein paar Ihrer braunen Brüder als Märtyrer hochleben.
Wie alt sind Sie, herr Schmidt? So in der Nähe des ehemaligen DDR-Politbüros? Die haben auch nicht mehr wahrgenommen, was auf der Welt herum passiert. Sie wollten’s sicher auch nicht. Aber eines trau ich denen noch zu, daß die aufrechter waren (eine Gesinnung hatten, ein Ideal) als der heutige ‘demokratische’ Systemvertreter, den Sie repräsentieren. Der ist nur noch Oppurtunist. Und Sie wissen auch garantiert, daß man in der BRD nur recht bekommt, wenn man viel Geld hat und viele Anwälte, siehe Banken und den Peanuts- oder Steuer-Daumen in Frankfurt. Ja, daß man den Unbequemen sogar nur durch ein wenig Fahndung und Verfahren schon kaputt machen kann! Das ist sogar sehr beliebt: die Zerstörung der Existenz-Grundlage, den bürgerlichen Tod. Und ganz legal – nicht wahr? Da war sogar das DDR-Recht einfacher, diesbezüglich gerechter und effizienter. Da mußte der Geschädigte nicht nach dem erfolgreichen Strafverfahren gegen den Täter noch das geld haben, um im zusätzlichen Zivilprozeß seinen Schaden geltend zu machen und DANN auch noch zu bekommen. Das wissen Sie doch sicher, wenn Sie ein wenig aus der Branche sind – oder, Herr Schmidt?
Und darum sind Ihre Vorschläge ziemlich hinterfötzig und falsch. Sie entblößen sich hier immer mehr. Und merken Sie nicht, daß Sie nicht ein allerkleinstes Stück anders oder besser argumentieren und denken (sind?) als die ehemaligen schändlichen braunen Verfolger oder noch schlimmer die roten? Dieselbe Stufe, nur eine brutalere, umfassendere Vorgehensweise. (Ich habs erlebt und kann Ihnen darauf einen Eid leisten.) Haben Sie die Moral ganz in den opportunen Wind geschrieben? Ich meine jetzt ganz direkt für Sie, wenn Sie doch mal ab und an über Ihr Denken, Leben und Handeln nachdenken. Ab und an macht man das doch, schon um zu analysieren, was bleibt von einem, wenn man 2 m tiefer liegt? Andere Menschen vor allem ins Unglück, in die Sche… geritten zu haben? Is das nich ein bissel schad? Wir Deutschen waren doch mal berühmt für solche Denke!
Ach Herr Püschel,
Sie sind schon auch ein Lustiger.
Manchmal können Sie sich auch nicht entscheiden, ob Sie mich lieber beschimpfen, verdächtigen und anklagen wollen, oder bei mir nicht doch besser für Ihre Sache werben und mich für sie erweichen sollen.
Herr Püschel, für mich ist Ihr Geschreibe ein Manifest der selbstgewählten Ignoranz und eine Orgie ermüdender Rabulistik. Glauben Sie, dass Sie damit auch nur einen Menschen mit einem Fünkchen Verstand für sich gewinnen können? Ich vermute intelligente Menschen sind gar nicht Ihre Zielgruppe, Ihre Mittel sind zumindest nicht geeignet diese zu erreichen.
Ach, Herr Schmidt, Sie reden von Verstand! Dann müßte ja auch einmal etwas kommen außer blabla. Sie sind sicher eingewiefter drumherum- und rausredner, aber das wird ermüdend. Genau wie alle Ihre Antifa-Vorkämpfer hier: immer, wenn mal eine konkrte Ansage kommen soll, ist Sendeschluß.
Im Übrigen: Nicht für meine Sache. Für die Deutsche, falls Sie noch ein Deutscher sind? Als solcher fühlen können Sie nicht mehr? Sie können ja für alle möglichen Völkerschaften, Rassen oder fremden Interessen eintreten, aber dann bitte nicht hier. DIE haben schon übergenug willfährige Verfechter, nur leider Deutschland immer weniger! Und je weniger, desto höher man im gesellschaftlichen Gefüge sich umsieht.
Möchte hier auf etwas Interessantes hinweisen, das nach mehrmaligem Lesen der UN-Resolution hervorstach:
…..The Covenant does not permit general prohibition of expressions of an erroneous opinion or an incorrect interpretation of past events……..
Es wird hier also vorausgesetzt, was die tatsachengestützte Interpretation der Geschehnisse des 2. Weltkriegs betrifft, daß diese auf falscher Auslegung oder falscher Ansicht beruhe (sog. „holocaust-Leugnung“). Weshalb kann man sich nicht einfach darauf einigen, daß es keine vorgeschriebenen Ansichten geben kann? Ist das nicht die Bedeutung der Meinungsfreiheit? Wenn man das von irgendwelchen Juristen verwursten läßt, dann kommt nur die verdrehte und absurde Regel heraus, daß man alles sagen dürfe, was erlaubt sei (dies scheint Hern Ralf Schmitts (s.o.) vorherrschende Meinung zu sein) . Diese Verdreherei ist umso schlimmer, als man zwar jedem zugesteht zu verkünden, die Welt sei hohl oder eine Scheibe und dergleichen irrelevante Sachen, wenn es aber darum geht, den Glanz von Typen wie Einstein (der Jude ist, was seine Heiligenstatus begründet) anzukratzen, dann befindet man sich schon in Gefahr, von den legal Hetzfähigen in Ruin oder Tod getrieben zu werden, ohne sich gegen sie wehren zu können; stellt man aber Säulenheiligen wie Elie Wiesel oder Simon Wiesenthal ganz konkrete Fragen ob ihrer offensichtlichen Falschaussagen (wobei ich hier anmerken will, daß Elie Wiesel aller Wahrscheinlichkeit nicht normal ist-man schaue sich ihn einmal an- Wiesenthal aber ein vielfach überführter echter Lügner ist, also einer, der tatsächlich wissentlich die Unwahrheit sagt), dann ist man ein garstiger „Leugner“. Es dreht sich also hier ganz wesentlich darum, ob man die Phantastereien von Juden in Zweifel ziehen darf. Etwas anderes zählt ja nicht. Diese UN-Resolution muß also so umformuliert werden, daß sie ohne Allmachtsphantasien daherkommt und Meinungsfreiheit Meinungsfreiheit sein läßt, ohne von vorneherin in falsch und richtig einzuteilen. Eine freie Erörterung der Geschichte des „holocaust“ muß stattfinden können, wozu forensische Erhebungen, evtl.Verleumdungs- und Schadensersatzklagen gegen sich parteilich verhaltende Vertreter des Staates und der Behörden, die ernstliche Diskussion von Büchern wie Don Heddesheimers „Der erste Holocaust“ (Geschichte der Sechsmillionenpressekampagnen), Fragen betreffend der Anzahl der Juden in der Welt (laut Sterbetafeln dürfte es nicht Hunderttausende noch lebende Juden aus der Zeit des Krieges geben, die interniert waren, denn man kann statistisch die Sterberate sehr genau voangeben). Rein objektiv diskutier- und untersuchbare Fragestellungen müssen weltweit mit dem Ziel der Wahrheitsfindung einer Untersuchung zugeführt werden, ohne Vorgaben wie die des Dresdner Oberbürgermeisters Roßbach („eine Zahl von Bombenopfern von mehr als 25000 akzeptiere ich nicht“) gewärtigen zu müssen. Solche Lümmelstücke darf es nicht mehr geben können.
Sollte man sich in den gerade die Macht ausübenden Kreisen nicht auf Ausgestaltungen der auf gesundem Menschenverstand und dem allen normalen Menschen eingeborenen Ehrgefühl beruhenden Regeln zu allgemeinen Menschenrechten einigen können, dann wird diese Machtelite sich vielleicht noch eine Weile einen fetten Wanst mit vorgehaltener Waffe anfressen können, die verhöhnten Untertanen werden sich aber eine andere Zukunft verwirklichen wollen, als die von Rechtsverdrehern und Parvenus diktierte; und diese auch aktiv anstreben. So ist es halt in der Welt. Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht.
Das ganze Lügengebäude fällt doch zusammen, wenn man sich allein vor Augen hält:
Deutsche Wehrpflichtige, die 4 oder 6 Jahre, 1939 eingezogen, oder ’41, oder später, die sich nicht danach gedrängt haben, nach Frankreich oder die CCCP einzumarschieren, weil sie zu Hause eine Landwirtschaft und eine Familie hatten, sind, so sie denn mehr oder minder unversehrt heimgekehrt sind, vor Erreichen einer typischen Lebenserwartung meist jämmerlich an ihren Blessuren verreckt, ohne das 70. oder vielleicht angemessen, 75. Lebensjahr zu erreichen. Mein Vater ist noch in den 70ern, von Alpträumen geplagt, nachts schweißgebadet, von meiner Mutter geweckt worden, weil er im Traum geschrien hatte, aufgewacht und war völlig fertig. Er hatte 1942/43 Stalingrad überlebt. Nie krank, ein Hüne, und doch vor der Zeit hingewelkt und vergangen. Weil er seit Polen dabei sein, und die ganze Zeit in Dreck, Nässe und Kälte aushalten mußte, bis 45.
Guido Knopp präsentiert uns heute Hohler Kauz-Überlebende, die sind jetzt 90 und älter. Häääää? Sag’ mir einer, waren die aus Stahl? Doping gab es damals ja wohl noch nicht…. Ein Schalk, der Arges dabei denkt.
Hatte ich hier auch schon thematisiert: Wie gesund manche Hundertjährige von den furchtbaren Lagern in Schulen berichten. Die verwundeten und alle Strapazen überlebenden Soldaten, die nicht hoffiert wurden, hatten wohl ein schwereres Überleben? Und schlechtere Voraussetzungen, alt zu werden. Und auch keine Extra-Renten bekamen. Und mit keinem Trauma zum Psychiater rannten, sondern Familien versorgten, Existenzen aufbauen mußten und wollten!!!
Und vor wem sollen wir die Geßnerhüte ziehen oder grüßen!!!
Schade, dass ich von dieser Diskussion hier nichts wusste. Ich hätte dazu auch einiges zu sagen gehabt. Nicht nur, dass Elie Wiesel zu DEN Kronzeugen der “Holocaust”-Lobby gehört und dessen Entlarvung als (vermutlicher) Betrüger für sie eine ungeheuerliche Katastrophe wäre, weil die Glaubwürdigkeit von HC-Zeugen unwiderruflich erschüttert würde und die gleichgeschalteten Medien diesen (vermutlichen) “Holocaust”-Lügner bis zuletzt eisern decken.
Jeder Hinweis, v.a. auf unbestreitbare Quellen, ist wichtig. Nur so kann das wahre Ausmaß des HC evaluiert werden, wie auch der Herr Fritjof Meyer (schon vor 10 Jahren) vom Spiegel schrieb, als er die Vergasungszahlen von Auschwitz von 4 Millionen auf 350.000 herunterkorrigierte. In Übvereinstimmung mit den Museumsleitern von Auschwitz und YadVashem, für die das übrigens schon immer und seit Jahrzehnten festgestanden hätte. Sie haben allerdings nie laut “Einspruch” gerufen, wenn deshalb Menschen verurteilt wurden! Auf so etwas kann man sich – nicht verfolgbar – berufen, da es zum allgemein anerkannten und veröffentlichten Forschungsstand gehört, der allerdings öffentlich, medial und politisch nicht reflektiert wird, also in den politischen Altag übernommen wird. Dort wird allenthalben noch von 6 Mio vergaster Juden gesprochen. Das ist aber so wie bei Galilei: Sie dreht sich doch – nur eben in der (deutschen) Staatsgewalt und Gestzgeber nicht. Dort dreht sich immer noch die Sonne um die Erde. Aber diese Leute waren wohl noch nie und in keinem System wegen überdurchschnittlicher Intelligenz vorbestraft!
Wir Nachgeborenen haben zwar das Glück nicht verantwortlich zu sein für eines der größten Verbrechen der Menschheitsgeschichte, aber die Verantwortung zu erinnern und das Gedenken und die Ehre der Opfer hochzuhalten. Genauso wie wir an anderen Stellen stolz auf unsere Geschichte sein wollen, haben wir hier die Pflicht uns der dunklen Zeiten zu erinnern.
Und das Gedenken an 6 Millionen Ermordete, die Interessen der Angehörigen und die Interessen der Überlebenden, die größtenteils Schreckliches durgemacht haben überwiegen hier wohl ganz klar dem Interesse des rechten Rands dies alles unter dem Mäntelchen der Meinungsfreiheit zu leugnen.
Freiheitsrechte unterliegen nunmal Schranken dort wo die Rechte anderer berührt werden. Ich darf Sie doch auch nicht Arschloch nennen, selbst wenn dies meine Meinung wäre.
Oh, diese herrlichern Phrasen- sie gehen runter wie Öl. ja? Gut auswendig gelernt. Nur daß sich die 6 Mio. eigentlich niemand mehr zu nennen wagt, zumindest kein Historiker. Romaneschreiber ja. ich kenn das ganze Gedöns doch ein Leben lang und habe die Kotaus dazu schon tausendmal gemacht. Ich will jetzt die immer mehr werdenden offenen Fragen beantwortet haben. Nicht zuletzt die nach der Ehre unserer eigenen Opfer, wo auch die Zahlen erbärmlicherweise immer kleiner gerechnet werden. Auch und vorerst deren Ehre gilt es, ein klein wenig hochzuhalten. Auf deren Ehre wurde nämlich 60 Jahre herumgetrampelt. Und Sie trampeln mit genauso wie Tausend andere, die davon ihr Gutes haben. Es ist erbärmlich, aus eigenem oder fremden Leid Vorteil zu ziehen, mein Lieber!
Ich mach das ganz einfach nicht mehr mit und will mich mit keinen um die Ohren gehauenen Zahlen zufrieden geben, sondern Antworten auf die offensichtlich gelogenen Vorwürfe, aus denen Offenkundigkeiten wurden. Mit Phrasendreschen sind Sie hier falsch! Ich will konkrete Antwort auf konkrete einfache Fragen! Wenn Sie das nicht mit leisten wollen, dann bleiben Sie in Ihren Gedächtniszirkeln. Hier geht’s um deutsche Geschichte, nicht Märchenwelt. Ich will wissen, wieweit und warum hat ein Niemöller gelogen, ein Frank-senior, die Manipulatuere von Katyn und Wannseeprotokollen und , und, und. Und das ist 100% im Interesse der Opfer! Nichts anderes. Opfer wollen immer nur die Wahrheit und wissen warum.
Und darum gehört das 100% unter den Mantel der Meinungsfreiheit, weil ich niemanden beleidige sondern für die Opfer die Wahrheit, also ihr ureigendstes Recht will. Wer das verhindern will, der will die Lüge am Leben halten und trampelt genau damit auf den Opfern herum und beleidigt sie – nicht ich oder andere Suchende. Kein Opfer will, daß andere mit seinem Opfer noch Profit machen – wollen wir wetten?
Sie machen sich über mich lustig oder? Das Leugnen des Holocaust als allerwichtigstes Freiheitsrecht hinzustellen kann nur sarkastisch bis zynisch gemeint sein oder?
Nicht das Allerwichtigste. Warum übertreiben Sie gleich wieder in der Argumentation? Dasselbe Recht, mit dem man bezweifelt, daß irgendjemand am Kreuz gestorben und wieder auferstanden ist, daß es Karl den Großen nicht gegeben hat, daß es bei Saddam keine Masssenvernichtungswaffen gegeben hat usw. usf. Muß ich das alles aufführen? Das können Sie doch hier und woanders alles lesen. Geschichtliche Lesarten können Sie doch nicht verordnen wie damals, daß die Erde eine Scheibe ist. Wenn Sie ein intelligenter freiheitsliebender Mensch sind, wollen Sie all sowas vorschreiben bzw. Gegenthesen verbieten?
Wo fängt Lüge an, wo hört Wahrheit auf. In der DDR durfte ich nicht sagen, daß Stalin mit Hitler gemeinsam angefangen und sich Polen aufgeteilt hat, daß Katyn ein russisches Verbrechen war usw. usf.
ich bin jetzt stringent so weit, daß ich wissen will, was über unsre Vergangenheit gelogen und was wahr ist.
das bin ich, sind wir unseren Eltern und Großeltern schuldig. Und ich find’s gott’serbärmlich, wenn sich Deutschland überbietet in der Selbsterniedrigung.
Wenn es Ihnen wirklich um Wahrheit geht, lesen Sie mal ruhig nachstehenden Artikel:
http://kompakt-nachrichten.de/2012/03/feuilleton-fastnacht-im-fuhrerbunker-volkstum-unter-feindbeschuss/
@Herr Püschel
“ich bin jetzt stringent so weit, daß ich wissen will, was über unsre Vergangenheit gelogen und was wahr ist.”
Was Sie dann ausgerechnet bei denen erfahren wollen, die die Fahnen der Mörder von damals heute noch fanatisch hochhalten.
Das kann eigentlich nicht Ihr Ernst sein, obwohl mich inzwischen, Sie betreffend, gar nichts mehr wundert.
Wenn, dann halten die vor allem die deutsche Fahne hoch. Und das ist doch schon mal was. Sehn Sie bürgerlein: Ich stand mit meiner kleinen SRG vor dem Leipziger Hauptbahnhof und mußte mir von einem Polizisten befehlen lassen, dieselbige einzurollen. Da war selbst mein Hinweis vergebens, daß es die Fahne ist, auf die Er und auch ich einen Eid geleistet haben. Und eine Roth und ein Trittin freuen sich, wenn es immer mehr rote türkische anstelle deutscher Nationalfahnen auf deutschen Straßen gibt, und wenn sich Deutschland immer mehr abschafft! (das sind Zitate und keine Verleumdung -mein Lieber!). Ich weiß, daß Ihnen das am Ar… vorbeigeht, aber mir nicht. Ich find’s jedoch hundserbärmlich, wie sie das Land behandeln, daß sie trotz persönlicher Leistungs- und Bildungsmisere (wenn man mal vom Talent des Schwadronierens absieht) groß und reich gemacht hat.
Und unter welcher Fahne ist nicht wahnsinnig gemordet worden – mein bürgerlein? Könnten Sie mir das vllt. mal klarlegen? Das bringen der krieg und der Kampf um’s Überleben mit sich. Schauen Sie doch mal die gut 60 Nachkriegsjahre an, ehe Sie SRG moralisch verurteilen. Und trotzdem werden die alle von ihren Nationen hoch gehalten – mit Recht , bürger! Denn wenn man seine Nation aufgibt, gibt man sich selbst auf. das war zu allen Zeiten so und wird so bleiben. Die Kräftigeren setzen sich durch. Und ich will für meine Nachkommen auch noch einen gueten Platz auf dieser Welt sichern. Genau wie es unsre Vorfahren für uns getan haben, oft unter Einsatz und Hingabe ihres Lebens. Und dafür trampeln wir heute auf ihrem Andenken noch rum! Nicht mit mir – mein lieber!
Sie antworten – wie alle anderen Gutmenschen-Antifas hier – nicht auf EINE meiner konkreten Fragen, weil dann Ihre bösartige Argumantation/Weltsicht in sich zusammenfällt. Auch keiner der alten “Zeitzeugen” oder sonstigen Deutschland-Verurteiler kann mir auf die einfache Frage antworten:
Warum ist ein Großteil der Auschwitz-Insassen bei Annäherung der Befreiungsarmee freiwillig, also wahlweise(!), mit ihren SS-Bewachern (also Bestien) Richtung Deutschkland mitgegangen? Also mit denen, die sie vergasen und verbrennen wollten? Eine einfache Frage und nun eine einfache Antwort bitte? Aber bitte nicht sagen, daß die alle geistig umnachtet gewesen seien. Das würde nämlich ihre spätere Zeugenfähigkeit wiederum unmöglich machen…
Nicht ablenken, Herr Püschel, Sie wissen genau, welche Fahne ich symbolhaft ansprach. Sehen Sie sich auf Ihren Demos um und raten Sie mal, was auf den abgeklebten Tattoos Ihrer Kameraden so alles zu entdecken ist. “Schwarz-Rot-Gold” werden Sie da wohl nicht finden.
Auch Sie selbst sind sich nicht zu schade, hier ständig über Demokratiedefizite und Einschränkungen der Meinungsfreiheit (bei Ihnen identisch mit Holocaustleugnung) zu klagen, gleichzeitig jedoch den Verbrecherstaat der 30er Jahre regelmäßig zu preisen.
Ach bürger, Sie kleiner Schnüffelbruder, was interessiert mich das Arschgeweih einer Ex-Bundeskanzlerin. Das geht niemand was an, was Sie oder ich mir irgendwohin tätowieren lassen oder ob Sie sich eine Idiamin- , Mao- oder Polpot-Fahne in die Bude hängen.
Jawoll, ich poche unnachgiebig auf Demokratie und Meinungsfreiheit, gerade weil’s die Grundlagen dieses Staates sein WOLLEN. Wollen -bürgerlein – wollen! Nach eigenem hochheiligen Bekunden. Bei den anderen war’s klar, daß die mit Regimegegnern und Verbrechern ziemlich rigoros umspringen. Das wußten beide Kategorien und damit muß man dann leben. Ist nicht alles Gold, was glänzt – sicher.
Und der Staat ist damals gewählt wurden. Mit Mehrheit. Siehe Abstimmung zum Anschluß. Haben sich sogar Volksabstimmungen getraut- diese bösen Verbrecher. Die heutigen trauen es sich nicht – oder?
Sie bleiben Antworten schuldig, bürger! Bzw. Sie haben auf noch keine Fragae eine direkte Antwort gegeben! Sie sind argumentativ hohl wie ein toter Baum! Merken Sie’s nicht. Insofern ist’s nur noch ausweichendes Geschwafel, was Sie hier abliefern! Mit Ihnen zu diskutieren bringt ungefähr soviel Fortschritt wie die gängigen Fernsehrunden. Bloß die verdienen wenigstens noch ordentlich Geld damit. Gut – Sie wohl auch, aber für mich wird’s mit Ihnen verlorne Zeit!
Warum werden Sie gleich wieder unflätig? Vermeiden Sie Ihr pöbelhaftes Getue und wir können uns gern weiter unterhalten.
Das ist nicht pöbelhaft sondern nur resigniert, weil einseitig und so mit Ihnen Unterhaltung nicht möglich ist. Sie palavern nur und haben noch keine konkrete Antwort gegeben. Und sowas ist in meinen Augen keine Unterhaltung – tut mir leid!
Kommen wir wieder zu Ihren “Fakten”. Woher haben Sie die Information, dass die Häftlinge “freiwillig” mit Ihren SS-Peinigern gezogen sind? Sollten Sie die berüchtigten Evakuierungen der frontnahen Lager, gemeinhin als “Todesmärsche” bezeichnet, gemeint haben?
Aus den Erzählungen eines bekannten Holocaust-verfolgers, dächte Eli Wiesel , der so mit seinem Vater freiwillig Richtung Deutschland ging und nicht im Lager verblieb. Er hat dies etwas blumig mit einer “mystischen Entscheidung” umschrieben, wenn ich mich recht entsinne. Und konnte oder wollte es nicht weiter erklären.
Siehe da, ein Name, Ihnen auch nur vom Hörensagen bekannt, eventuell ein angeblicher Zeuge, soll nun die gesamten Berichte über die Todesmärsche, tausendfach belegt durch authentische Zeugen, in Frage stellen.
Nö, Püschel, so wird das nichts mit der erfolgreichen Holocaustleugnung.
Nochmal zurück zu den Tätowierungen Ihrer Kameraden. Die interessieren mich in der Tat genauso wenig, wie Sie die einer ehemals prominenten Dame, auch wenn Sie diese immerhin so spannend finden, dass Sie sie hier erwähnen.
Ich wollte Sie lediglich darauf verweisen, dass Ihre Kameraden in ihrem Auftreten, ihrem Denken und ihrer Symbolik mit Sicherheit alles andere als “Schwarz-Rot-Gold” verkörpern.
Achwo, bürgerlein, daselbst hier im net gelesen. und Sie können’s auch, wenn Sie wollen.
ich mach auch keine Holocaustleugnung, obwohl ja noch niemand das Wort so richtig definiert hat. Das ist wohl ja erst mit irgendso nem Ami-Horrorfilm gemacht worden. Oh- die Zeugen. Das isses ja: Von denen hat noch keiner ein Kreuzverhör überstanden , ohne sich in dollste Widersprüche zu verwickeln. Aber das ist Ihnen sicher auch bekannt. Darf nur nicht laut werden stimmt’s? Das ist wie mit den 6 Mi0 oder auch Elfen, nicht? heut soll das ja nur noch eine symbolische Zahl sein oder gibt’s irgeneinen ernsthaften Historiker, der die noch für wahr hält? Zu den Zeugen – ein Beispiel: Arnold Friedmann
“Arnold Friedman, behauptete, er hätte anhand des Rauches erkennen können, ob gerade “dicke oder dünne Menschen, Ukrainer oder Polen” im Krematorium verbrannt wurden. Er trat 1985 im (ersten) Zündel-Prozeß als Zeuge der Anklage auf. Im Kreuzverhör gab er schließlich zu, daß seine “Augenzeugenberichte” frei erfunden waren. ”
Das einzige, was stimmt, ist das manche auch auf schwarz-weiß-rot stehen. Aber auch das ist ihre Sache und keine Schlechte. Übrigens haben Sie mit den Tätowierungen angefangen – schon wieder vergessen?
Zu den Todesmärschen: warum blieben dann laut Wikipedia 7000 Insassen von Auschwitz zurück. Haben die sich’s also doch aussuchen können. Waren übrigens Frauen und Kinder dabei. Sehen sogar gut ernährt aus – zumindest auf dem Foto. Muß also doch mindestens Ausnahmen von der Rampen-Sortiererei gegeben haben.
Noch sonne Ungereimtheit:
Das Vernichtungslager Birkenau besaß (in der Nähe der Krematorien) einen Sportplatz, ein modernes Krankenhaus mit 60 Ärzten, 300 Krankenschwestern.
In einer Zusammenstellung, die das Internationale Auschwitzkomitee veröffentlicht, berichtet eine Hebamme von 3 000 Geburten innerhalb von 2 Jahren im Vernichtungslager Birkenau, mit, wie sie selbst sagt, außergewöhnlicher Erfolgsrate (Jüdinnen und andere).
Übrigens sollten Sie mal unter “Der Augenzeuge nachschauen. Etwas sehr Wissenswertes, was da so alles ans Licht kommt:
In Dänemark hat man nach dem Krieg in Konzentrationslagern -oder sollte man besser auch Vernichtungslager sagen- zwischen 10.000 (zugegen) und 30.000 Menschen, vorzugsweise Kinder verhungern lassen. Deutsche Flüchtlinge. Soviel zur speziell deutschen Bestialität!
In Bezug auf KZ-Insassen von “wohlgenährt” zu reden, ist wohl an Zynismus kaum zu übertreffen! Zur Erinnerung:
http://de.wikipedia.org/wiki/KZ_Buchenwald
Möglicherweise haben Sie irgendwo ein Foto aufgetan, auf dem Auschwitz-Häftlinge gesünder aussehen, ich kann und möchte das nicht beurteilen. Falls dem so sein sollte: Haben Sie sich eventuell gefragt, ob dies nicht daran gelegen haben könnte, dass man in Ausschwitz meist nicht allzu lange (über)lebte, bevor man per Selektion ins Gas geschickt wurde?
Die Existenz eines Krankenhauses sowie eines Sportplatzes ist angesichts des mit Sicherheit zahlreichen Lagerpersonals bestimmt nichts Besonderes. Möglicherweise gab es auch privilegierte Häftlinge, die diese Einrichtungen nutzen durften. Wir wissen es wohl beide nicht.
Daraus zynisch auf eine allgemein gute medizinische Versorgung der Häftlinge oder gar eine entspannte Freizeitgestaltung zu schließen, kann wiederum nur Ihnen einfallen.
Nochmal zurück zu den Tattoos Ihrer Kameraden: Wegen ein bisschen “Schwarz-Weiß-Rot” würde die wohl niemand abkleben, oder? Sie können sich da gern weiter blind und unwissend stellen, es glaubt Ihnen keiner.
Richtig, aber ein Großteil der Unterernährung und des Grassierens von Typhus, Ruhr ect. ist ja auf die Zerstörung der Infrastruktur und Nahrungsgrundlagen im Reich zurückzuführen -logischerweise angesichts der totalen Zerbombung. Genau deshalb hatte auch das IRK Genf schon 1944 an die Alliierten apelliert, das Bombardieren einzustellen, eben wegen der furchtbaren Auswirkungen auf die Internierten in den Lagern! Ausdrücklich! Das hat diese aber nciht intressiert, wie Sie ja selbst wohl wissen. Also ein gerüttelt Maß an Verantwortung für das Elend trifft somit die Alliierten, also nicht nur in dem sie Lager und Schiffe mit Häftlingen direkt bombardiert haben.
Und meinen Sie nicht, daß ein Krankenhaus von 60 Ärzten und 300 Schwestern für ein paar Hundert SS-Bewacher eweng reichlich ist? Auschwitz war ein riesiger Industriekomplex, auf dessen Produktion das Reich sicher angewiesen war. Zu einer guten Produktion gehören gute Arbeitskräfte. Das wußte schon der Sklavenhalter. Also wäre jede Schwächung, geschweige denn Minderung der Arbeitskräfte=Häftlinge genaugenommen Wehkraftzersetzung und u.U. tödlich. war es ja auch. Vllt. wissens’s Sie ja nicht, aber die deutsche Gerichtsbarkeit hatte etzlich Bewacher und sogar Kommandanten belangt wegen entsprechender Vergehen oder Übergriffe. Die innere Lagerordnung wurde durch die häftlinge selbst organisiert, insbesondere die stark organisierten Kommunisten, wie Sie vllt. auch von Buchenwald wissen. Diese Leitung und ihre Kapos waren gefürchtet und brutal. Auch Kriminelle waren da gut integriert. Genau das haben auch die Amis nach der Befreiung Buchenwalds recherchiert, allerdings wohl bis in die 70-ier Jahre geheimgehalten, insbesondere wegen des perfiden Zusammenspiels zwischen Lagerarzt und kommunist. Führung (der von den Nazis zwar schon verurteilt war aber mangels Vertretung belassen werden mußte). Es hat ja sogar Streiks im KZ gegeben. das setzt wohl eine gewisse organisierte Eigenständigkeit voraus.
Im Übrigen ist das kein Zynismus. Wohl eher bei denen, die aus dem Elend Kapital geschlagen haben mit Phantasie und Übertreibung , also Lüge. Von einem Niemöller über Frank senior bis zu heutigen “Historikern”, die immer neuen Schmutz über Deutsche ausschütten, um ihren gutbezahlten Job zu beweisen, oder einem Zigarettenhersteller Reemtsma, der bewußt Fälschung und Gift auf das Ansehen von deutschen Soldaten streut. Und mein Vater war auch einer und deshalb werden ich diesen erbärmlichen Kreaturen solange mit meinen bescheidenen Mitteln an ihr verlogenes Betrugsgebäude gehen, wie ich kann.
Oder heute einem Jesse Owens am Zeuge flicken, der gesagt und geschrieben hat, daß nicht Hitler ihn brüskiert habe (der hat ihm die Hand geschüttelt), sondern ein Roosevelt, der nicht mal gratuliert hat. Und in den USA mußte er zur Feierstunde den Lastenaufzug benutzen! In Berlin hat das IOC nicht genehmigt, daß er der Einladung zur Gratulation in die Kanzlerloge folgen durfte, so daß sich der Reichskanzler zu ihm runter bemühte. Wo war denn nun da die erbärmliche Diskriminierung?
Es paßt eben nicht alles ins GUT-BÖSE-Schma, mein lieber. Und das zu akzeptieren,ist wohl das Schlimmste für den heutigen Gutmenschen der Antifa. Dies ginge an die Grundfesten der eigenen Überheblichkeit und Ignoranz – stimmt’s? Aber es ist der erste Schritt zur Menschlichkeit hin – verstehen Sie?
Eben genauso primitiv isses, sich für die tattoos anderer Leute zu interessieren. Ist das der böswillige Kleinbürger, Untertan? Mich interssiert das nicht, ob Sie ein Hammer-und-Sichel-Bild am Bauch oder Hintern tragen, ob Glatze oder Mittelscheitel und mit wem und wie Sie Ihr Liebesleben gestalten. Das ist für mich Intimsphäre und damit tabu. Darüber möcht ich endgültig nicht meine Zeit vertrödeln, weils Geschwätz ist, nicht mal Unterhaltung!
Wenn diese von Ihnen so angefeindeten Jungs Deutschlands Ehre ein wenig wieder aufrichten wollen und gegen offenkundige Lügen und Verleumdungen angehen, halte ich nur diejenigen für ehrlos, die das beanstanden und mit allen Mitteln bekämpfen.
Wenn der Autor sich die Mühe gemacht hätte, die ganze Stellungnahme des Rats zu lesen und nicht ungeprüft aus dem braunen Sumpf zu übernehmen, wäre ihm aufgefallen, dass diese Freiheit nach anderen Artikeln eingeschränkt werden kann, auf die ausdrücklich verwiesen wird.
Ist die Stellungsnahme des Rates als “brauner Sumpf” zu bewerten? Das scheint mir ungerechtfertigt! Allerdings benennt der Rat explizit die beiden Vorgänge “Fourisson vs. France” und “Zündel vs. Canada”. Das sagt mir zumindest, daß er den beiden Gerechtigkeit wiederfahren läßt und die Verurteilung durch die beiden Länder als Unrecht brandmarkt. Dies ist schon ein dicker Hund, daß zwei solch renommierte Länder gegen Menschenrecht verstoßen. Wie ist sonst die “freiheitliche Ordnung” zu verstehen im Namen? Wer darf Freiheiten – wie die der Meinungsäußerung- wahrnehmen und wer nicht. Entscheidet das der “Ordnungshüter” nach eigenem Duktus, besser Willkür? Sicher kann die Freiheit eingeschränkt werden, aber nur in wenigen genannten Ausnahemen.
Und offensichtlich haben die beiden Staaten – und das noch viel repressivere Deutschland damit erst recht (!)- eindeutig überzogen, oder? Politisch willkürlich ausgelegt, um unangenehme Diskutanten aus- bzw. einzusperren. So wie das jede gewöhnliche Diktatur auf der Erde seit Jahrtausenden tat und tut. Und Frankreich hat ja auch schon reagiert und das Armenier-Leugnungs-Gesetz kassiert! Wann reagiert Deutschland und kassiert den §130 StGb? Das ist doch die entscheidende Frage! Ist zwar seeeehr peinlich, aber hinterher würde mir Deutschland gleich ein ganzes Stück besser gefallen, weil ich wieder freier atmen und reden könnte!
Ich möchte nicht Ihre “freiheitliche Ordnung” wie Sie sie offensichtlich verstehen. Ich möchte richtige Freiheit, wie sie von richtigen Bürgern seit über 300 Jahren erkämpft wurde und wie ich sie 1989/90 erwartet hatte! Das Zurechtstutzen ist immer der Bereicherungsquell für einige Wenige auf kosten Vieler.
Und mehr als Fourisson und Zündel wollen wir doch gar nicht sagen. Wenn das jetzt frei möglich ist, dann ist das in Ordnung und könnte eine lebhafte öffentliche Diskussion in Richtung Wahrheit auslösen! Nach der vielen Lügerei, die ich bislang in diesem Geschichtsbereich entdecken mußte. Und das wird Deutschland gut tun!
Lieber Herr Püschel,
erstmals danke für Ihren Artikel. Der „Holocaust“ als solcher war bis 1979 gar nicht bekannt. Die Holocaust-Industrie hat der Markenzeichen ihn nachträglich verpasst und zwar erst nachdem der Alexander Solschenizyn sich mit dem Bericht über Gulag meldete. Zu Unterschied mit dem Holocaust der GULag (Hauptverwaltung der Konzentrationslager) war eine „legale“ Einrichtung bei der jüdisch-bolschewistischen Diktatur in der „UdSSR“ (1918-1991) und über 70 Millionen Opfer gehabt.
Man spricht von den „Holocaust-Leugner“ und kann aber nicht direkt NS-Administration etwas vorwerfen – auch für dies Administration kannte den „Holocaust“ nicht. Der Begriff aus Griechischen ins Deutsch übersetzt bedeutet „eine totale Verbrennung“ (der Juden) – was aber beim Militärtribunal in Nürnberg 1945-1946 mit keinem Wort erwähnt wurde. Nun die Juden haben ihre Theorie über „Vernichtung der europäischen Juden“ also 600.000 Juden, die in Machtbereich der NS-Administration waren vollständig, wie Int. Rotes Kreuz Ende 1945 berichtete, in verschieden Länder der Welt ausgereist – man sprach damals über die Entfernung der Juden aus dem Reich. In Europa damals waren insgesamt kaum 1,5 Mio. Juden – wie kamen die Holocaustbehörden zu 6 Millionen?
Nachträglich in Frankfurt geführten sog. „Auschwitzprozesse“ 1963-1967 konnten auch nicht beweisen, dass eine Vernichtung der Juden stattgefunden. Zum Schluß der Generalstaatsanwalt musste sich Leben nehmen und von ihm begonnenen Ermittlungen gegen die Schreibtischtäter der „Euthanasie“ wurden später eingestellt. Im Angesicht der Agonie des Kommunismus die organisierte Juden 22 Jahre nach der Kriegsende damit die Offensive begonnen und den frisch bezeichneten Holocaust als Maß aller Dinge durch von jüdischen Magnaten der Weltpresse weltweit verbreitete. Und damit zynisch erklärte den Holocaust als „schlimmstes Verbrechen der Geschichte der Menschheit“ und als „offenkündigt“ erklärten.
Über 140.000 Strafverfahren gegen „Holocaust-Leugner“ seit 1979 bis heute (allein 2001-2011 über 80.000) in Deutschland gelaufen. Immer wieder dabei die Richter wollten nicht etwas beweisen lassen. Er herrscht hier bis heute der Holocaustterror.
Momentan läuft im Internet eine Initiative von Frau Merkel Dialog über „Deutschlands Zukunft“:
https://www.dialog-ueber-deutschland.de/DE/00-Homepage/homepage_node.html
Bei diesem „Dialog“ handelt sich um 3 Themen:
Wie wollen wir zusammenleben?
Wovon wollen wir leben? und
Wie wollen wir lernen?
Jeder Bürger hat das Recht eigenen Vorschläge machen und auch frei diskutieren. Aber trotzdem machen Vorschläge, die das Thema Holocaust betreffen, werden abgelehnt.
Heute hat mich die Redaktion (dieser Schau mit tausenden politisch korrekten Vorschlägen von Merkels Klackers) informiert:
„Ihr Beitrag verstößt gegen die Regeln des Bürgerdialogs und kann leider nicht veröffentlicht werden. Die Regeln können Sie hier nachlesen: https://www.dialog-ueber-deutschland.de/DE/80-Meta/Benutzerhinweise/benutzerhinweise_node.html unter P. 5. „Bitte beachten Sie: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!“
Titel: REHABILITIERUNG ALLER, DIE WEGEN IHRER WELTANSCHAUEN, REPRESSALIEN AUSGESETZT WURDEN
Text: Als ehem. politischer Gefangene (1963-1979) in der „UdSSR“, schlage ich vor: Freilassung und Rehabilitierung aller politisch verfolgten Bürger, die wegen ihrer Meinungen gemäß § 130 StGB verurteilt wurden, die verfassungswidrigen Paragraphen abzuschaffen und laufenden Strafverfahren einstellen. Nicht nur bei uns ratifizierten Konventionen der UN und EU, sondern auch den Art. 5 des Grundgesetzes sprechen unmißverständlich gegen solche Praxis:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten…“
Ein Versuch die Menschenrechte wegen der Kritik des Holocaust zu „beschränken“ ist rechtswidrig. Es wurde niemals durch Gerichtsverfahren mit forensischer Untersuchung die Zahlen und Methoden bewiesen. Man hat immer diese mit der sog. „Offenkündigung“ rechtfertigt. Als ich mit 23, in Königsberg durch KGB verhaftet wurde, der „Argument“ der sowjetischen „Justiz“ war: eine „Offenkundigkeit“, die „sozialistischen Rechtsbewußtsein“ berücksichtigte. Ohne Meinungsfreiheit die Gesellschaft mutiert langsam zur Gesellschaft der Sklaven, was geschichtlich gesehen, immer war Eigenschaft aller totalitären Diktaturen gewesen.
Vor allem bitte ich den 75-jahrigen Rechtsanwalt Horst Mahler zu entlassen. Das ist eine Schande einen betagten Mann hinter den Gittern, nur wegen seiner Meinung, noch fast 12 Jahren zu quälen.
Also, „selbstverständlich“ ich wurde wie auch immer in eine „rechte Ecke“ geschoben. So weit unsere Frau Bundeskanzler eine „Demokratie“ und freie Meinung versteht. Aber meine Kommentare zu Vorschlägen von Anderen Redaktion doch duldet. Und gleiche Wortwahl akzeptiert. Da bin ich sehr skeptisch bin, dass es dabei um einen DIALOG gehe.
Mehr über den Holocaust findet man im Internet und vor allen unter meinen Meldungen bei news4press Nachrichten-Agentur in der Schweiz:
http://www.news4press.com/Meldung2003/Agentur.asp?Mitglieder_ID=9071
Jurij Below, Frankfurt
Mail: jurij.below@yahoo.de
Lieber Herr Püschel,
erfreulicherweise durfte ich Ihre heitere und wackere Art schon bei einem Vortrag selbst erleben. Wenn man nur will, kann man unheimlich große und spannende, ja befruchtende, Lernerfolge erringen…man muss eben nur Wollen!
“Wer suchet, der findet” heißt es, hoffentlich “finden” noch weit mehr Deutsche, endlich wie wir, näher zur Wahrheit, näher nach Hause!
Wahrheit setzt sich immer durch…aber wir können auch als Katalysator wirken!
Bewahren Sie sich Ihre Heiterkeit und die Klarheit und Direktheit Ihrer Aussagen!
*Nur weiter so mit frohem Mut und festem Herz!*
Herzlichst aus den Norddeutschen Landen
Bis zum letzten Atemzug! – das kann ich Ihnen versichern! Das sind wir unsern Vätern und Ahnen schuldig.
Lieber Hr.Püschel
Habe versucht in Web, die von ihnen erwähnte Uno Beschluss zu finden, vergeblich….Könnten Sie mir die Uno Dokument nr, (der von Ihnen gegebenen Absatz nr. reicht nicht bei der Uno der Gesamte Dokument ausfindig zu machen) angeben?
Mit herzlichen Dank im voraus
Anna Stefania Winiger
Ach du meine Nase, was macht Sie denn jetzt, die Damen und Herren der
geschichtlichen Inquisition ?
Unsere Befreier werden doch hoffentlich nicht Ihre B52 Befreiungsbomber schicken und das UN Hauptquartier…. ?
Aber, nein das liegt ja in New York und das wird langsam auffällig, wenn da wieder ein paar Hochhäuser zusammenkrachen.
Bleibt dann nur noch aufgrund “der unverbrüchlichen Solidarität” die Bundesdeutsche Luftwaffe ??… Haben wir wieder Glück, denn daraus wird auch nichts, weil die schafft es wegen technischer Probleme und Spritmangels maximal bis Helgoland.
Wie der Hausmeister schon sagte “Berlin, wir haben ein Problem” !
Nunja, offensichtlich ist dieser haufen doch etwas gemischter und dadurch unabhängiger. Die BRD hatte auch versucht, dort das Einsichtsrecht in verwaltungsakten zu beschneiden. Das ist ihr auch abgelehnt worden. Die sind wohl dort auf Arabiscvhem-Frühlings-Kurs und dabei fliegen dann eben auch ein paar Holycow-Fetzen. Das interessiert die übrige Welt sowieso nicht. Vllt. sogar das ganze Gegenteil…. Also daß den Holycowern das ‘holy’ abhanden kommt!
Lieber Herr Püschel,
wenn Sie wüßten, wie sehr Sie mir aus den Herzen sprechen in allem, was Sie schreiben (nicht nur bei diesem Artikel, sondern allgemein …).
Ich hoffe von Herzen, daß Sie mit Ihren erhellenden und aufrüttelnden Worten viele Deutsche erreichen und zum Nachdenken bringen und damit dazu beitragen, die kritische Masse zu erreichen die nötig ist, um das marode System noch in zwölfter Stunde hinwegzufegen, bevor es zu spät ist.
Das ist ja eines der wenigen Dinge, die wir tun können: Aufklären und munter machen! Immer peu a peu. Es geht nur in kleinen Dosen und Schritten.
Stimmt nur bedingt, mein lieber Mönch! Das BVG hat wohl schon Wind von der Sache bekommen und reagiert:
“Am 09.11.2011 hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) die Verurteilung eines Holocaustbestreiters aufgehoben,
Aktenzeichen: 1 BvR 461/08. Berichterstatter war der Verfassungsrichter Professor Johannes Masing, der auch die Wunsiedel-Entscheidung vom 04.11.2009 wesentlich beeinflußt hat.”
Stand gestern ein Artikel in der Süddeutschen von Heribert Prantl berichtet unter “Karlsruhe und der Holocaust”.
Und das machen die Jungs nicht so einfach aus Dudeldei, sondern weil sie es müssen!
Na sowas aber auch! Nun forschen wir mal beide, was in Ihren Lieblingsstaaten Libyen, Syrien und Iran nicht alles verboten ist bzw. war und sehen uns auch gleich noch die resultierenden Bestrafungen an. Mal sehen, ob der Verzicht auf Holocaust-Leugnung für Sie dann immer noch ein so eine tiefe Einschränkung bedeutet!
Ach, bürgerlein, mich juckt nicht so sehr, was irgendwo anders auf der Welt so alles verboten ist. Das sollten und müssen die Leute dort regeln. Wir mischen uns doch schon viel zu sehr ein. Haben Sie das noch nicht geschnallt. Mir geht’s darum, was in der freiheitlich-demokratischen BRD so alles verboten ist. Das ist für mich/uns entscheidend. Weil da jede Menge Leute im Knast sitzen wegen falscher Meinungsäußerung. Und für deren Befreiung freue ich mich. Das können Sie nicht verstehen, nein? Und daß viele andere evtl. ihre hohen Geldstrafen erstattet bekommen. Und das im 21. Jahrhundert! Und von dieser Erbärmlichkeit kommen wir jetzt wohl wieder ein Stück weg. Das erste diesbezügliche Reagieren des BVG ist wohl schon aktuell erfolgt.
Deutschland wird freier – bürgerlein – das ist doch ein Erfolg!
Man kann wieder angstfreier schreiben und reden!
Sie sollten meine Anmerkung dahingehend verstehen, dass mir diese ständige Nörgelei und das ewige Gejammer über diesen ach so schlimmen Staat hier gehörig auf de Zeiger geht! Da unterscheiden sich links- und rechtaußen auch recht wenig voneinander. Um dies zu unterstreichen, werden merkwürdige “Freundschaften” zu Staaten gepflegt, in denen man als Normaldeutscher eigentlich und aus gutem Grund nicht begraben sein möchte. Was dem einen sein Nordkorea, ist dem anderen sein Iran, nur so leben wie dort, will dann doch keiner. Da ist die so geschmähte Heimat dann plötzlich doch nicht mehr so übel! Sie (bzw. Ihre NPD) tun das gleiche, indem Sie hier ständig über mangelnde Meinungsfreiheit, Demokratiedefizite usw. fabulieren, gleichzeitig jedoch die Vorzüge der Gaddafi-Regimes lobpreisen und den ideologischen Schulterschluss zu Leuten wie Ahmadinejad suchen. Dies hängt aber möglicherweise wieder mit vergleichbaren Positionen zum Holocaust zusammen, wer weiß?
Ach bürgerlein, warum können Sie nicht ein einziges Mal sachlich bleiben? Weder jammere ich, oder fabuliere ich – zumindest nicht in politischen Beiträgen, sonst gern – und ich nörgele auch nicht. Sondern kritisiere, wohl auch ziemlich auf den Punkt konkret und genau, was auseinanderklafft zwischen den großartigen Ansprüchen und grundideen dieser (unserer) Demokratie und der Wirklichkeit. Ich werde halt von meinen dioesbezüglichen Ansprüchen auch nicht abrücken. Habe ich politisch hier vor Ort im Kleinen nie gemacht und werde es auch im Großen nicht akzeptieren. Weil die Gesellschaft das ständige Ringen um den besten Weg braucht – wie das täglich Brot.. Und der jetzige Weg führt in die grenzenlose verschuldung bei gleichzeitiger Auflösung des Volkskörpers, der dieses Wirtschaftswunder immer wieder geschaffen hat. Und ohne den eben auch Europa verloren ist. Sie wollen das wie die übrigen Gutmenschen nicht wahr haben und daran könnten dann wohl auch Deutschland und Europa scheitern, leider. Aber solange ich und viele andere Deutsche die Hoffnung auf eine Umkehr nicht aufgeben, solange besteht eben auch noch die Möglichkeit dazu. Und im Interesse meiner Kinder, Enkel und irgendwann auch Urenkel werd ich meinen Geist und Ars… dahingehend in Bewegung halten. Darauf können Sie sich verlassen. das ist kampf und kein Gejammer, mein Lieber. Im Büro meines Großvaters, der wegen Gewerkschaftsarbeit in den Kohlengruben hier vor dem 1.WK auf die schwarze Liste kam und von Arbeit flog, später nicht viel von der NS-zeit hielt, aber immer Unternehmer war und in der frühen DDR nichts zu lachen hatte, hing ein Spruch: “Das Leben ist ein Kampf. Siege!”. Und daran werd ich mich auch halten! Wie die alten Deutschen. Sie wissen doch: Solang die Füße tragen usw…
Passt gerade, Nachrichten von den Freunden der NPD:
http://nachrichten.t-online.de/pastor-droht-im-iran-die-todesstrafe/id_50230670/index
(Auf den Rest antworte ich eventuell später.)
Nun versteh ich Sie aber gar nicht mehr, bürgerlein! Sie sind doch der Verfechter des herbeibombens der islamischen Extremisten und Moslembrüder: wie im Irak erfolgt und Libyen, Tunesien und Ägypten; In Syrien wär’s längs geschehen, das moderne laiizistische System des Assad gestürzt, wenn die Russen nicht die Hand drüber hätten. Was meinen Sie denn, was dort los geht, wenn Assad gestürzt ist. Dann sind die 2 Millionen Christen genauso weg oder toto wie die im Irak.
Nur das hat bislang niemanden gestört! Auch unsre Larifari-Kirche nicht. Die macht Multikulti -Kirchentage und übersieht geflissentlich des Sterben der Christen überall unter dem extremen Islam! Das ist IHr Antifa-Haufen und genau das dulden Sie mit, mein ehrenwertes und ach so gutmenschliches bürgerlein. Dafür tragen Sie druch Ihr Schweigen mit Verantwortung. Wir- also die bösen rechten NICHT! Sie müssen dafür lieber auf die Rechten draufhauen…
“Was meinen Sie denn, was dort los geht, wenn Assad gestürzt ist.”
Was dort momentan los geht, wo Assad noch an der Macht ist, stört Sie wohl nicht weiter?
Das liegt doch wohl in starkem Maße an denen, die Aufruhr machen. Angenommen, die beiden Dönermörder hättet tatsächlich gemordet, um hier analog einen Bürgerkrieg zu entfesseln – wie würden Sie denn DAS finden? Also, wer Bürgerkrieg lostritt – siehe damals Lenin in Rußland – der trägt auch die Verantwortung für die folgen. Zumindest zu einem übergroßen Anteil. Oder?
“Angenommen, die beiden Dönermörder hätten tatsächlich gemordet…”
Na na na, Püschel, genau das hielten Sie doch bisher wohl für völlig abwegig, oder?
Im Übrigen glaube ich nicht, dass die beiden Uwes auch nur entfernt so viel (wahrscheinlich gar nichts!) zu erleiden hatten, wie die Bürger Syriens oder Libyens. Die (Uwes) waren vom blanken Hass getrieben, nicht von existenziellen Entbehrungen. Insofern erübrigt sich jeder Vergleich.
Jaja, wie immer, Sie wollen nicht verstehen. Die Gründe für revolten sind immer aus subjektiver Sicht gesehen. Das können Sie gar nicht nachvollziehen. Die es tun, tun’s aus Überzeugung oder weil sie vom Ausland angestiftet, bezahlt, m indestens unterstützt wurden. Wieviele Geheimtruppen und Agenten der Amis, Engländer und Franzosen werden denn in Libyen aktiv gewesen sein?
Es geht um die Verantwortung, mein Lieber. Und ganz so dumm, wie sie sich stellen sind Sie nicht, oder?
jeder Aufständische muß damit leben, daß er eben Mord, Totschlag und elendiges Leid verursacht, wohl immer in der schönen Hoffnung , daß es hinterher besser ist. Nur haben eben meist erst mal ganz andere, Unschuldige drunter zu leiden! Und darum ging’s! Nicht was mich stört oder nicht stört, bürgerlein! Ein wenig tiefer schürfen, ist hilfreich für die Erkenntnis…
kurze Nachfrage: Sehen Sie die NSU-Typen inzwischen als “Aufständische”?
Sie sind offensichtlich zur stringenten Diskussion nicht fähig. Ich dachte bisher, nur nicht willig, aber ich muß mich wohl korrigieren.
Sie fragten mich, ob mich die jetzigen Zustände unter Assad ‘nicht stören’ würden. Und darauf habe ich Ihnen geantwortet, daß die Ursache des jetzigen Mord- und Totschlages wohl bei den Aufständischen liegt erst einmal. Die nehmen sich halt ihr recht heraus, diesen Bürgerkrieg zu führen. Andere sind sicher auch anderer Meinung darüber, v.a. die jetzt tot sind oder zu Schaden kommen durch diesen Bürgerkrieg, wie bei jedem anderen krieg auch. Und Ihre Frage zeigte mir, daß Sie diesen Aufstand wohl für gut befinden. Und deshalb kam mein Gegenbeispiel mit den angeblichen Dönermördern oder auch der RAF. U.U sieht eine große Bevölkerungsgruppe im Lande solche Aufstände ganz anders als gerade die außenstehenden democrazy-heilsbringer, zu denen wir ja seit gut 13 jahren gehören: zuerst mit Agenten und illegalen Kämpfern und Unterstützung, später, wenn man dann Zivilisten retten oder Auschwitzähnliche KZ-s bekämpfen muß, dann kommen die Bomben und regulären Truppen.
In meinen Augen ist das infam und erbärmlich verlogen! Sie stört’s nicht. Sie treiben immer im Mainstream der modernen Gutmenschen. Dafür sage ich denn auch, wenn solche Interventionen in wildfremden Ländern heute gestattet, ja geboten sind, dann war Deutschlands Einsatz 1939 für seine Millionen unterdrückter und verfolgter Landsleute in Polen ganz einfach Notwehr und Selbstverteidigung!
So, und nun kommen Sie bitte nur mit stringenter Diskussion unter dem Motto gleiches Recht für Alle (auch für uns Deutsche!) oder bleiben mir ferne mit ihrem dann verlogenen und verbogenen Untertanenhirn.